Sind Energiesparquoten und weiße Zertifikate ein marktwirtschaftlicher Weg zu mehr Energieeffizienz?

Industrieansicht, Quelle: http://pixabay.com/de/luft-brennen-schornstein-energie-19417/

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Zum Thema Energieeffizienz gehört auch die Frage der Finanzierung. Wer sparen will, der muss erst einmal investieren und das gilt beim privaten Haushalt wie beim Industrieunternehmen. Es gibt hierzu, unabhängig von staatlicher Förderung, verschiedene Wege und Ideen wie  energiesparende Produkte und Systeme bezahlt werden können.

Über den Zukunftsfonds von B.A.U.M. hatte ich bereits berichtet, aber seitdem nichts neues davon gehört oder gelesen. Diese Woche war dann die Energieeffizienz aus der Sicht von Investoren und des Kapitalmarktes dran, was sehr vielversprechend erscheint.

Aber den neuesten Vorschlag möchte ich meinen Lesern auch nicht vorenthalten, einige haben vielleicht davon gelesen. Die KfW Bankengruppe und der WWF Deutschland haben am Dienstag eine Studie präsentiert, welche die Vor- und Nachteile der Einführung eines deutschen Energieeinsparquotensystems untersucht hat. Andere europäische Länder wie Frankreich, Italien, Dänemark und Großbritannien haben bereits ein ein solches System eingeführt. Was ist anders gegenüber haushaltsbasierten Förderprogrammen und welche Voraussetzungen müssen für eine effiziente Erreichung der gesteckten Einsparziele erfüllt sein? Abschließend entwirft die Studie einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines eventuellen deutschen Energieeinsparquotensystems  und für seine Einpassung in den  bestehenden Rechtsrahmen.

Dem Vorschlag der Studienautoren – Öko-Institut e.V. und Fraunhofer ISI – folgend würde den Energieversorgern vorgegeben, in einer bestimmten Periode eine festgelegte Menge an Energie (z. B. Strom, Gas, Heizöl) einzusparen. Diese Einsparungen können die verpflichteten Unternehmen im eigenen Wirkungskreis, bei den eigenen Kunden, erzielen oder bei den Kunden anderer Versorgungsunternehmen, etwa durch die Schaffung von Anreizen zum Kauf hocheffizienter Elektrogeräte oder Heiztechnik, Austausch alter Fenster oder für standardisierbare Maßnahmen in Gewerbe- und Industriebetrieben.

Der entwickelte Vorschlag sieht zudem eine zusätzliche Handelskomponente vor. Erzielte Energieeinsparungen könnten mittels sogenannter „Weißer Zertifikate“ gehandelt werden. Für durchgeführte Energieeinsparungen bekäme der Akteur entsprechende Zertifikate, die er entweder für das Erreichen seiner eigenen Verpflichtung verwenden oder an andere verpflichtete Marktakteure verkaufen könnte. Die Generierung und der Handel mit „Weißen Zertifikaten“ sollen hierbei nicht nur den der Energieeinsparquote unterliegenden Energieversorgern vorbehalten bleiben. Auch Dritte, beispielsweise Handwerksbetriebe oder Energieeffizienz-Dienstleister sollen daran teilnehmen können. Den verpflichteten Energieversorgern stünde es somit frei, die nachzuweisenden Energieeinsparungen selbst umzusetzen oder durch den Zukauf von „Weißen Zertifikaten“ zu erbringen.

Grundvoraussetzung für die Effizienz von Energieeinsparquoten ist ein intensiver Wettbewerb zwischen den verpflichteten Unternehmen, denn nur dann haben diese einen Anreiz, die kostengünstigsten Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Transaktionskosten dürfen die verpflichteten Unternehmen und ihre Endkunden einerseits sowie die staatlichen Kontrollinstanzen andererseits nicht übermäßig belasten, was bei der Auswahl der anrechenbaren Einsparmaßnahmen und des Grades der Umsetzungskontrolle berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus muss die Finanzierung der durchgeführten Einsparmaßnahmen sichergestellt werden. Ein Einsparverpflichtungssystem kann zudem unerwünschte Verteilungswirkungen zur Folge haben. Deshalb werden im Gutachten die unterschiedlichen verteilungspolitischen Wirkungen von Energieeinsparquoten im Vergleich zu haushaltsfinanzierten Anreizinstrumenten beschrieben. Die Ausgestaltung eines solchen Systems muss sich schließlich auch an seinem Beitrag zum Erreichen der gesteckten Energieeffizienzziele messen lassen.

Die drastische Steigerung der Energieeffizienz ist einer der zentralen Eckpfeiler der deutschen Energiewende. Die bisherigen Fortschritte sind – gemessen an den hohen Energieeinsparpotenzialen in Deutschland – bislang gering. Auch im europäischen Ausland sind die Resultate mager. Daher sind weitere Anstrengungen erforderlich. Am 13. Juni 2012 einigten sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und die Kommission auf den Entwurf einer neuen Energieeffizienz-Richtlinie. Kernstück des Richtlinienentwurfs ist die Einführung eines sogenannten Effizienzverpflichtungssystems in allen Mitgliedstaaten, das Energieversorger und –händler verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden jährlich um 1,5 Prozent zu reduzieren. In anderen EU-Mitgliedstaaten wurden solche Systeme bereits vor Jahren eingeführt. Die Mitgliedstaaten können auch durch von der Kommission zu genehmigende alternative Instrumente die geforderten Energieeinsparungen sicherstellen.

Weitere Informationen und Quelle:

WWF: Energieeinsparquote und „Weiße Zertifikate“ für Deutschland?


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