Sim-Lock Sperre Entfernt. 7 Monate Haft.

Von Gundula


Ein 35-jähriger Mann aus Göttingen ist aufgrund der Entfernung des SIM-Locks und "Fälschung beweiserheblicher Daten" zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurden.
In Deutschland gäbe es dem Richter zufolge zur SIM-Lock-Entfernung bisher keine weit verbreiteten Strafurteile, wodurch das Urteil maßgeblich für künftige Fälle sein könnte. Der Verteidiger hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert, da er keine Strafhandlung vorliegen sah, sondern höchstens eine zivilrechtliche Vertragsverletzung. Das Göttinger Gericht urteilte großteils im Sinne des Staatsanwalts, der auf neun Monate Bewährungsstrafe plädiert hatte.
Zwischen 2005 und 2010 hatte der 35-Jährige für eine Reihe von Kunden Hunderte von Mobilfunkgeräten entsperrt, die Klage bezieht sich auf zehn Fälle. Demnächst, so die Göttinger Staatsanwaltschaft, soll gegen weitere Personen eine Klage wegen unrechtmäßiger SIM-Lock-Entsperrung eingebracht werden. Laut richterlichem Urteil sei die Zugangssperre der Mobilfunker nicht ideal, aber müsse vom Kunden respektiert werden.