Zur Erinnerung. Im Juli 2016 stürmen drei Araber die Praxis eines jüdischen Arztes in Troisdorf bei Köln. Sie verbreiten Angst und Schrecken. Und sie sind bewaffnet. Es kommt zu wüsten Beschimpfungen und Drohungen, der Arzt und seine Frau werden angegriffen und dabei verletzt. Unter anderem wird eine Scheinhinrichtung des Arztes vollzogen.
Trotz klarer Faktenlage kommt es jedoch erst 2018 zur Verhandlung. Zwar brüstet sich der Haupttäter damit, bereits "so viele Juden abgestochen" zu haben und es wird von den Tätern immer wieder "Allahu Akbar" (Allah ist der Größte) skandiert, doch weigert sich die mit aller Härte gegen Extremisten und Islamisten vorgehende Staatsgewalt bereits im Vorfeld der Verhandlung, einen religiösen oder politischen Tathintergrund auszumachen.
Was folgt, ist ein politisches Willkürurteil zum Schutz der mohammedanischen Täter. Der Haupttäter wird zu einer lächerlichen Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt, dessen Söhne zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bzw. zu 70 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Doch damit nicht genug. Getrieben von echter Reue und Wiedergutmachung lehnen die Fans der Religion des Friedens das aus ihrer Sicht viel zu harte Urteil ab, verlangen einen Freispruch stattdessen.
Man sollte sich hierbei einmal vorstellen, wie das Urteil ausgefallen wäre, hätte ein Reichsbürger mit seinen zwei Söhnen die Praxis eines mohammedanischen Arztes gestürmt, dabei "Ausländer raus" skandiert und damit geprahlt, schon 'viele Kanaken abgestochen' zu haben, um den Arzt und seine Frau zu erniedrigen, zu peinigen und zu verletzen.
Dennoch wird von daran interessierten Kreisen unermüdlich behauptet, in Deutschland würden alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden und Deutschland sei ein Prachtexemplar an Rechtsstaatlichkeit. Anspruch und Wirklichkeit verhalten sich hierbei diametral zueinander. Zumindest, wenn es um die Beurteilung von Straftaten geht, die von integrationsunwilligen - und unfähigen Kulturbereicherungen, sprich von korantreuen Mohammedanern begangen werden.
Der Autor dieser Zeilen musste übrigens eine Geldstrafe von über 5.000 Euro zahlen (für einen einzigen Wirkungstreffer, der für Abhilfe sorgen sollte!), weil er sich auf St. Pauli zweier Streitsüchtiger erwehrte, nachdem diese sein Bier über seine über einen Barhocker hängende Jacke gegossen hatten und ihn zudem auf's Übelste beleidigt und bedroht hatten. Das alles im Rausch ihrer vermeintlichen Überlegenheit. Die Notwehrhandlung eines Bürgers wird demnach härter bestraft als der religiöse, politische und antisemitische Hass und die aggressive Herrenmenschen-Mentalität muslimischer Invasoren.
Eher glaube ich an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz...