Sie dürfen demonstrieren, eliminieren und in Rudeln durch die Stadt flanieren…

Sie dürfen demonstrieren, eliminieren und in Rudeln durch die Stadt flanieren…

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Unsere ausländischen Staatsgäste haben auch in Sachen „Corona-Verordnungen“ Narrenfreiheit, weil sich die deutschen Politiker vor ihrer mittelalterlichen, von brutaler Gewalt geprägten Mentalität fürchten.

Die kadavergehorsame deutsche Bevölkerung hockt brav in ihren Häusern und Wohnungen und unterwirft sich jeder Anordnung, die von den deutschen Politikern erlassen wird, für einen sächsischen Bürger der in Leipzig wohnt ist es selbstverständlich, dass er seine Verwandten im sächsischen Erzgebirge nicht besucht, weil der sächsische Ministerpräsident ihm selbiges verboten hat, die ausländischen Staatsgäste reisen wohin sie wollen und werden auch von keiner deutschen Amtsperson daran gehindert, obwohl sie eigentlich dafür sorgen müssten, dass auch die Ausländer brav in ihren Wohnungen, und Asylunterkünften bleiben, oder wie erlaubt, im „Doppelpack“ in der näheren Umgebung spazieren gehen.

Sie fahren ohne Fahrschein von einem Bundesland ins andere und wenn ein Kontrolleur unterwegs den Fahrschein sehen will, wird er gnadenlos krankenhausreif geprügelt, was man aber auch verstehen muss, weil die hilfs- und schutzbedürftigen jungen Männer generell extrem traumatisiert sind und sich nach einem Drogen-, oder Alkoholrausch an nichts mehr erinnern, die von ihnen zusammen geschlagenen Fahrgäste und Mitarbeiter der Verkehrsbetriebe werden hingegen immer wieder von Ärzten und Zahnprothesenherstellern daran erinnert, dass sie die Friedfertigkeit der Ausländer grandios überschätzt haben.

Die Mehrzahl der deutschen Bürgerinnen und Bürger hat bis heute nicht begriffen, dass zu ihrem Willkommenswahn auch die Unterwerfung unter die Allmacht der muslimischen Staatsgäste gehört, denn laut den Suren des Koran und den Statuten der Scharia haben Ungläubige (alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die nicht zum Islam konvertiert sind) nicht mehr Rechte als ein Hofhund, wobei Frauen noch weniger Rechte als der Hofhund haben.

Wenn ein Imam in seinen Predigten öffentlich dazu aufruft, ungehorsame Ehefrauen mit der Peitsche zu züchtigen ist das für die Berliner Staatsanwaltschaft kein Grund, gegen den Imam „Abdel Moaz al-Eida“ strafrechtlich vorzugehen, wenn ein Muslime öffentlich zur Gewalt aufruft, ist selbiges nicht nur für muslimische Politiker, sondern auch für ihre Parteigenossen in der SPD, sowie den deutschen Politikern der LINKEN und GRÜNEN ein Grund zur Freude, denn die hassen alle Bürger-(innen) ohne Migrationshintergrund.


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