Sicherungsverwahrung: Verwandtschaft zu anderen Rechtsbrüchen

Das an und für sich von der Zeitung mit den großen Buchstaben dominierte Thema der Sicherungsverwahrung musste jetzt vom BVerfG aufgegriffen werden, nachdem der EGMR in mehreren Urteilen das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Bundesregierung aufgezeigt hatte.

Dass die Bundesregierung, bestehend aus UNION und FDP mit der Einhaltung von Recht und Gesetz wenig am Hut hat, erforderte beinahe jedes Jahr das Eingreifen des BVerfG, zuletzt beispielsweise bezogen auf die grundgesetzwidrigen Hartz-IV-Regelungen.

Dass die Taugenichtse der UNION und der FDP nach dem Urteil des BVerfG zur Sicherungsverwahrung sich jetzt zu einer grundgesetz-konformen Regelung durchringen können, ist noch lange nicht zu erwarten.

Die Erfahrung mit der Umsetzung des Urteils des BVerfG zu den grundgesetzwidrigen Hartz-IV-Regelungen zeigt, dass die Taugenichtse der UNION und der FDP es auch weiterhin auf eine erneute Überprüfung durch das BVerfG ankommen lassen werden. Es ist jedenfalls nach dem Gutachten von Prof. Dr. jur. Johannes Münder (TU Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht) unbestreitbar, dass die eiskalte Ministerin von der Leyen mit Unterstützung der Fraktionen des Bundestages mit Ausnahme der Partei Die Linke vorsätzlich das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 bei der Neufassung der Regelsätze missachtet hatte.

Grund für die gezielte Unterschreitung des Existenzminimums, das nach dem 2. Leitsatz des vorgenannten Urteils “dem Grunde nach unabdingbar ist”, war die Aufrechterhaltung der seit vielen Jahren andauernden Umverteilung von unten nach oben. Mit der rechtsmissbräuchlichen Neuberechnung wird in Kauf genommen, dass das BVerfG in drei bis vier Jahren erneut die bereits durch Gutachten nachgewiesenen vorsätzlichen Rechtsverstöße feststellen wird. Bis dahin konnte man dann den Betroffenen ihr “unabdingbares Recht” vorenthalten.

Auch für die Sicherungsverwahrung wurden grundgesetzwidrige Regelungen von den Taugenichtsen der UNION und der FDP auch aus Gründen der Haushaltslage getroffen. Denn zum Beispiel die rechtzeitig notwendigen Therapie-Maßnahmen, die selbstverständlich Jahre vor der Entlassung eingeleitet werden müssten, wurden im Wesentlichen aus “Haushaltsgründen” nach Aussage von Experten (heute in WDR 5) bisher unterlassen. Die Mittel wurden jedenfalls dafür nicht bereitgestellt, obwohl die Thematik der vorhergehenden therapeutischen Betreuung und Vorbereitung seit Jahren bekannt war und diskutiert wurde. Es ist ja auch “einfacher” und “billiger” aus Sicht des Bundeshaushaltes, die weitere “Sicherungsverwahrung” anzuordnen. Ähnliches gilt für die Unterbringung von Häftlingen, bei denen die Sicherheitsverwahrung geboten ist und angeordnet wurde.

Diesem rechtswidrigen Treiben der Bundesregierung hatte der EGMR in einer Reihe von Urteilen ein Ende bereitet; jedenfalls konnte sich das BVerfG dem Tenor dieser Urteile nicht mehr entziehen. Um es deutlich zu sagen: Dem systematischen Rechtsmissbrauch (auch aus Haushaltsgründen) musste Einhalt geboten werden! Aber auch hier kam das Parlament seinen Aufgaben nicht nach; die Betroffenen mussten mit ihren Anwälten ihr Recht durchsetzen. Demokratie sieht anders aus.

Nur nebenbei sei bemerkt, dass das Regierungsverhalten der Taugenichtse aus der UNION und der FDP an das Verhalten der Regierung und der Bürokratie aus den 30er Jahren erinnert. Die Bürger waren der Willkür und dem “besonderen Menschenbild” der Regierung und der Bürokratie ausgeliefert. Da wundert es auch nicht weiter, wenn die “christliche” Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sich über den Tod von Osama Bin Laden gefreut hat, auch wenn jetzt nach der Kritik aus dem Vatikan und von anderen Bürgern an der geäußerten Freude heruminterpretiert wird. Ähnliches gilt für die gezielte Unterschreitung des Existenzminimums zur Aufrechterhaltung der neoliberalen Gier und der Abzockermentalität bzw. der Umverteilung von unten nach oben. Die Stigmatisierung “ausgegrenzter” Gruppen der Bevölkerung hatte und hat Methode; sie hat die 30er Jahre überdauert Strafgefangene, Hartz-IV-Empfänger bzw. das untere Drittel der Bevölkerung wird nahezu “rechtlos” gestellt. Auch die Kürzung der medizinischen Leistungen für Mittellose und Rentner mit kleinen Renten gehört zum neoliberalen Gedankengut der UNION und der FDP; der seit Jahren bekannte Pflegenotstand wurde durch die stigmatisierende neoliberale Politik erst herbeigeführt. Dass das untere Drittel der Bevölkerung dadurch eine um ca. 7 Jahre verkürzte Lebenserwartung hat, ist den Eliten in der Gesellschaft bewusst. Ein Schelm, der …

Die Wahrheit ist, dass die klar geäußerte Freude bzw. Zustimmung auch bezogen auf die völkerrechtswidrige Tötung bzw. die Missachtung des Internationalen Rechts durch die US-Regierungen nicht neu ist, wenn die Kanzlerin beispielsweise auch die Tötung von rd. 1400 Zivilisten im Gaza-Streifen der mehr als fragwürdigen “Staatsräson” gegenüber Israel unterwirft. Da wundert es nicht weiter, dass UNION und FDP die klar erkennbare rechtswidrige Behandlung von Strafgefangen auch aus populistischen Gründen (“Panikmache der Zeitung mit den großen Buchstaben”) seit Jahren geduldet und sogar noch verschärft hatten.

Nur der Bürger hat es in der Hand, den Parteien wieder Demokratie beizubringen. Der Regierungswechsel in Baden Württemberg war ein Anfang.

UNION und FDP sind im Kern nicht regierungsfähig; beide Parteien missachten nachweislich die Rechte der Bürger. Ohne verlässlichen Rechtsrahmen ist eine Demokratie nichts wert. Sie entwickelt sich zu einer Despotie, die bereits nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (ehemals Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg) in der Europäischen Union gegeben ist. Schützen wir die Reste der Demokratie bzw. des Grundgesetzes in Deutschland.

Deshalb sollten andere Parteien die Regierungen in den Ländern und in Berlin (Bund) übernehmen.

Jede andere Regierung ist ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

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