Sicherheit beim Privatpool

Bei privaten Schwimmbädern und Biotopen passieren immer wieder Unfälle. Gerade Kinder sind oft unvorsichtig und unterschätzen die Gefahren der künstlichen Wasserflächen. Was muss ich als Pool- oder Biotopbesitzer tun, um die Risiken zu minimieren?

Ungesicherte Swimmingpools, Gartenteiche und Biotope stellen eine grosse Gefahr für Kinder oder Nichtschwimmer dar. Es ist Aufgabe des Werkeigentümers, die Anlage korrekt zu sichern: er hat dafür zu sorgen, dass keine Gefährdung von seinem Pool ausgeht. Ist damit zu rechnen, dass Kinder ohne Erlaubnis zum Pool gelangen können, dann muss der Eigentümer spezielle Schutzmassnahmen treffen. Vor allem Wasserbassins stellen für Kleinkinder eine erhebliche Gefahr dar; die Pools weisen steile Randpartien auf und sind besonders beliebt als Tummelplätze. Während des Aufenthalts am Wasser müssen Kleinkinder immer in Reichweite beaufsichtigt werden. Wenn das Schwimmbad nicht benutzt wird, drängen sich eine solide Schwimmbadabdeckung und/oder andere bauliche Schutzvorkehren auf. Auch bei Biotopen und Teichen muss je nach Lage damit gerechnet werden, dass Kleinkinder sich unbeaufsichtigt dem Wasser nähern und dabei die besonderen Gefahren noch nicht abschätzen können. Deshalb sollen auch hier Schutzmassnahmen (wie zweckdienliche Zäune oder andere bauliche Vorkehren) sicherstellen, dass Kleinkinder nicht in den tieferen Wasserbereich oder im Winter auf brüchiges Eis gelangen können. Im Falle einer Schädigung von Personen infolge mangelhafter Schutzmassnahmen haftet der Eigentümer aufgrund der strengen «Werkeigentümer-Haftung» gemäss Artikel 58 des Obligationenrechts.

Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

Bei Einfamilienhausbesitzern sind die Haftpflicht-Risiken eines Pools in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Steht der Swimmingpool hingegen im Miteigentum von mehreren Parteien, so empfiehlt sich der Abschluss einer Gebäude-Haftpflichtversicherung. Die Eigentümer sollten sich ihren Versicherungsschutz durch den Versicherungsberater bestätigen lassen und ausserdem die Tipps der bfu beachten (vgl. bfu-Fachdokumentation 2.026 «Gewässer» – www.bfu.ch).

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV / Letzte Aktualisierung am 15. August 2016

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