Sicherheit bei Energie-Crowdfunding-Projekten keine Frage der gesetzlichen Regelung

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Solarenergie: Sicherheit bei Energie-Crowdfunding-ProjektenFoto: unsplash.com/ Karsten Würth

Vertrauen ein sehr wichtiger und hilfreicher Faktor für die Sicherheit bei Energie-Crowdfunding-Projekten. Es geht um Vertrauen in die Plattform und in die Betreiber, dass diese sorgsam mit dem Geld der Investoren umgehen. Nur wenn dieses Vertrauen aufgebaut ist, können die Plattform das Geld der Investoren für die Projekte einsammeln. Für zusätzlichen Schutz der Investoren sorgen gesetzliche Regelungen. Doch diese Gesetze können auch die Arbeit der Plattformen erschweren, bzw. Projekte unrentabler machen. Investoren oder Anlegern ist damit nicht wirklich geholfen. Eine solche Änderung wird zur Zeit im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes diskutiert. Welche Folgen das haben kann, soll der folgende Beitrag zeigen.

Wie sorgen die Crowdfunding-Plattformen für Vertrauen bei Anlegern?

Wer mit dem Geld anderer Leute arbeitet, muss deren Vertrauen haben. Hohe Renditen sind besonders heute attraktiv und verlockend. Aber das weckt auch die Skepsis bei den potentiellen Anlegern und Investoren. Ist das Geld dort gut aufgehoben und bekomme ich es mit der versprochenen Rendite wieder zurück?

Viele Informationen zu den Projekten und Transparenz sind wichtige Faktoren, um Vertrauen aufzubauen. Was die Plattformen noch alles unternehmen, um die Investoren zu informieren und das Risiko zu minimieren, habe ich in einem Text für den Bundesverband Crowdfunding e.V. zusammengefasst. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der Plattformen. Zu diesen vertrauensbildenden Maßnahmen gehören u.a. Prüfungen der Projekte durch externe Berater, eine Auswahl der Projekte nach dem geringsten Risiko, Projekte mit Anlagen die bereits länger in Betrieb sind, eine Beteiligung der Plattform an den Projekten und eine Begrenzung des Anteils der Crowd am Eigenkapitals auf 80%.

Welche zusätzlichen gesetzlichen Regelungen gibt es für die Sicherheit der Anleger und welche sind geplant?

In 2015 hat die Bundesregierung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen und den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes erweitert. Seitdem unterliegen auch Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Direktinvestment den gesetzlichen Informationspflichten für Vermögensanlagen. Gleichzeitig wurden Ausnahmen von der Prospektpflicht eingeführt: zum einen für Vermögensanlagen, die zur Finanzierung sozialer und gemeinnütziger Projekte sowie von Religionsgemeinschaften dienen und zum anderen für Vermögensanlagen, die auf dem Weg der Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting) angeboten werden. (Quelle: vzbv)

Nach der Evaluierung der Befreiungsvorschriften ist nun u.a. geplant diese Ausnahme nicht mehr zuzulassen, wenn die Crowdinvesting-Plattform und das zu finanzierende Unternehmen gesellschaftsrechtlich oder durch Personalunion verbunden sind. Dies sieht auf den ersten Blick nachvollziehbar aus, denn damit sollen Anleger vor Missbrauch geschützt werden. Doch solche Verbindungen müssen bereits nach den heute gültigen Gesetzen transparent gemacht werden, eine zusätzliche Regelung wäre also nicht notwendig.

Bestehende Regelungen zum Investorenschutz sind ausreichend

Sicherheit bei Energie-Crowdfunding-Projekten keine Frage der gesetzlichen RegelungMarkus Schwaninger, Mit-Gründer von ecoligo beim Ecosummit Berlin 2017

Die Plattformen sind als Vermittler gesetzlich verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte gegenüber den Anlegern offenzulegen (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), § 13 Abs. 5 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)). Dies gilt unabhängig davon, ob die Plattform eine Erlaubnis nach Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) aufweist. Dazu gehört auch eine eventuell vorhandene Verbundenheit von Plattform und Emittent durch durch Gesellschaftsrecht oder Personalidentität.

Anleger oder Investoren haben heute also die Freiheit selbst zu entscheiden, ob sie Projekte finanzieren möchten, bei denen die Plattform mit dem Emittent (Projektinhaber) in Verbindung steht. Auf der anderen Seite haben Plattformen die Möglichkeit durch unabhängige Gutachter die Qualität ihrer Projektauswahl offen und transparent zu zeigen.

Plattformen im Energiesektor sorgen selbst für Sicherheit bei Energie-Crowdfunding Projekten

Warum gibt es diese Verbindung von Plattform und Emittent bei Energieprojekten? Die Plattformen kümmern sich auch häufig vor Ort um die Umsetzung der Projekte, damit diese den versprochenen Erfolg bringen können. Durch die vollständige Abdeckung der Wertschöpfungskette kann die Plattform nicht nur die Projektkosten senken, sondern auch auch auf das Qualitätsmanagement im Anlagenbetrieb einwirken. Nur wenn die Plattformen auch am Betrieb beteiligt sein dürfen und daran finanziell partizipieren, kann ein optimales Qualitätsmanagement im Betrieb stattfinden.Die Anleger, bzw. Investoren, fordern dies ein, daher handeln die Plattformen auch in derem Interesse.

Die geplante Regelung würde viele Projekte unmöglich machen, bzw. erschweren. Dies geht zu Lasten der Projektqualität und damit auf Kosten der Sicherheit der Anleger. Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Stimmen der Plattformen zum Anlegerschutz

Peter Walburg, Greenvesting:

Wenn wir mit den Investoren im ‚selben Boot’ sind, ist das ein gutes Zeichen für die Investoren. Denn es zeigt, dass wir selbst vom fraglichen Projekt überzeugt sind. Und selbstverständlich wollen wir kein Geld verlieren. Greenvesting hat in den letzten 12 Jahren mehr als 160 Projekte mit einem Volumen von mehr als 200 Millionen Euro erfolgreich realisiert. Wir haben eine große und fundierte Erfahrung in der Planung, Auswahl sowie kaufmännischen und technischen Betreuung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Eine signifikante Anzahl der projektbezogenen Darlehen ist bereits an unsere ´GreenVestierer´ zurück gezahlt worden.

Wir kommen stets unseren Zins- und Tilgungsverpflichtungen pünktlich nach und das alles bei einer deutlich über Sparerniveau liegenden Rendite bei überschaubarem Risiko.

Markus Schwaninger, ecoligo

Bei ecoligo kommt dem Anlegerschutz und der Aufklärung hinsichtlich Risiken eine besondere Bedeutung zu. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich der Solarenergie und Entwicklungszusammenarbeit wählen wir unsere Projekte nicht nur sorgfältig aus, sondern betreuen diese auch nach der Finanzierung im Betrieb um deren Qualität sicherzustellen. Einen nachhaltigen Betrieb sicherzustellen halten wir gerade in Entwicklungsländern für wichtig, wo unsere Projekte durchgeführt werden. Unsere Interessen sind damit vollständig gleichgerichtet mit unseren Anlegern. Zudem werden die Projekte extern durch die Allianz Climate Solutions geprüft und den Anlegern ein Projektfazit zur Verfügung gestellt. Durch den Fokus auf Solarprojekte in Afrika tragen wir dazu bei, private Investitionen in die Infrastruktur in Afrika zu fördern, ganz im Sinne der G20-Initiative „Compact with Africa“ und des „Marshallplans mit Afrika“ der Bundesregierung.

Andreas Mankel, fairzinsung

Als ich nach der Finanzkrise 2007 mit 7×7 anfing, nachhaltige Kapitalanlagen anzubieten, wollte ich zwei Dinge erreichen: erstens aktiv zur Energiewende beitragen und zweitens den Bürgern und Bürgerinnen eine alternative Geldanlage anbieten, die auch in Krisenzeiten Bestand hätte und ihren Wert nicht verlieren würde. Kurz: einen fair verzinsten Geldwert-Sachwert-Tausch zu ermöglichen, der gleichzeitig Sinn stiftet. Das kann ich nur dann sicherstellen, wenn ich die volle Wertschöpfungskette abdecke und nicht nur externe Finanzprodukte vermittle. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kosten werden vermieden, Erträge verschiedener Arbeitsschritte kombiniert, Arbeitsschritte können geteilt und Dienstleistungen wie Kontoführungskosten gespart werden. So greifen Projektieren, Finanzieren und Realisieren ideal ineinander, um insgesamt mehr Geld zu verdienen und den Anlegern angenehme Zinsen zahlen zu können. Wer genau hinschaut, kann schnell erkennen, dass solch eine Struktur tatsächlich notwendig und sinnvoll ist. Denn: Nur gemeinsam kann die Energiewende gelingen.

Fazit zur Sicherheit bei Energie-Crowdfunding-Projekten

Crowdinvesting-Projekte im Energiebereich tragen zum Fortschritt der Energiewende und des Ausbaus erneuerbarer Energien bei. Insbesondere in Entwicklungsländern hilft Crowdinvesting Finanzierungslücken zu schließen und den Ausbau von Solarenergie zu ermöglichen. Dies wird sehr gut diskutiert, inklusive der Risiken, im Beitrag “Crowdinvesting für Energie-Projekte in Afrika” auf crowdfunding.de. Ich hoffe daher sehr, dass solche Projekte künftig weiterhin möglich sein werden. Die Beurteilung des wirtschaftlichen Risikos muss den potentiellen Anlegern überlassen werden.

Disclaimer: Ich stehe in engem Kontakt und Austausch mit dem Bundesverband Crowdfunding e.V. und einigen Plattformen.


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