Shahin Najafi: Todesstrafe wegen Blasphemie

Von Nicsbloghaus @_nbh

Shahin Najafi am 18.07.2009 in Berlin

Es hat schon einen Grund dass die Giordano-Bruno-Stiftung einen Protestaufruf gegen den Mordaufruf gegen den ira­ni­schen Rapper Shahin Najafi ver­öf­fent­lichte. Auch ich habe ja bereits zur Solidarität mit Najafi auf­ge­ru­fen. Denn nun soll es dem Focus zu Folge eine wei­tere Fatwa gegen den Rapper geben:

Nach Angaben des Nachrichtendienstes Tabnak vom Montag stieß das Todesdekret Großajatollah Nasser Makarem Schirasi aus. Auf eine Anfrage sei­ner Anhänger, wie die Gläubigen auf Beleidigungen schii­ti­scher Heiliger durch Najafi rea­gie­ren soll­ten, erwi­derte er: „Jegliche Beleidigung hei­li­ger (schii­ti­scher) Imame durch einen Muslim wird als Blasphemie und Apostasie aus­ge­legt.“ Nach isla­mi­schen Gesetzen, die im Iran als Basis der meis­ten juris­ti­schen Urteile gel­ten, steht auf Blasphemie die Todesstrafe.

Ich habe bis­her noch keine Information dar­über, ob sich wirk­lich Widerstand gegen die­ses idio­ti­sche Urteil – das ein Fatwa ja auch immer ist – regt. Die deut­sche Regierung jeden­falls will die Sache ganz ein­fach klä­ren und den Rapper außer Landes sehen. Dieses Verhalten ist ein­fach nur wider­lich zu nen­nen. Es sind die Gleichen, die per­ma­nent über die Christenverfolgung im Iran kla­gen. Zu Unrecht, wie man weiß.

Und es sage mir kei­ner, die Gefahr für Shahin Najafi wäre nicht groß. Es gibt immer ein paar Schwachköpfe, die für Gesetz hal­ten, was irgend­ein Mullah von sich gibt. Und ent­spre­chend han­deln. Und töten.

Immerhin: die Medien wachen lang­sam auf. Insbesondere das Interview von Daniel Bax in der TAZ und die Reaktion von Jörg Lau dar­auf zei­gen, dass der Fall bri­san­ter ist, als man auf den ers­ten Blick  anneh­men mag. Denn es geht tat­säch­lich um mehr als “nur” um die Todesdrohungen gegen einen Rap-Musiker: es geht um das west­li­che Bild des Islam.

Nic

Lesenswert ist auch der Artikel in der Südeutschen dazu (alle ande­ren Zeitungen schrei­ben von ein­an­der ab).