Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Justizministerkonferenz folgt dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz einstimmig

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Justizministerkonferenz folgt dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz einstimmig

Rheinland-Pfalz arbeitet weiter zielstrebig daran, Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte an ihrer Schule wirksam zu schützen. Die Justizministerkonferenz hat heute einstimmig das von Rheinland-Pfalz vorgeschlagene Vorgehen zur Frage einer neuen gesetzlichen Regelung gegen den sexuellen Missbrauch von Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte beschlossen: Danach soll der Strafrechtsausschuss auf der Grundlage der von Rheinland-Pfalz durchgeführten Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen berichten, ob und welcher Änderungsbedarf im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der Schule besteht und konkrete Änderungsvorschläge erarbeiten.

Der Vorschlag Bayerns wurde vor der Konferenz zurückgezogen. Er war bereits im Vorfeld von der deutlichen Mehrheit der Länder als nicht ausreichend durchdacht und vorschnell kritisiert worden. Die Justizministerkonferenz – einschließlich Bayerns – ist nach der dortigen Diskussion dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz gefolgt. Justizminister Hartloff: “Aktionismus ist gerade bei diesem Thema nicht zielführend.

Das haben alle Justizministerinnen und -minister heute bestätigt – und hierin war sich ursprünglich auch der Rechtsausschuss im Landtag einig. Schnellschüsse helfen niemandem weiter. Auf der Grundlage der durch mein Ministerium bereits geleisteten Vorarbeiten wird der Strafrechtausschuss einen zügigen, aber auch sorgfältigen Bericht erstellen. Das Ergebnis der Länderumfrage zu möglichen Fallzahlen, unsere Einschätzung zu einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem nordrhein-westfälischen Fall und das weitere Vorgehen werde ich gerne in der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses berichten. Dies habe ich bereits in meinem Schreiben vom 21. Mai 2012 gegenüber dem Landtagspräsidenten angekündigt.”



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