Landesregierung kümmert sich um den Schutz von Schülerinnen und Schülern – Das Ministerium teilt mit:
Die Landesregierung arbeitet zielstrebig daran, Schülerinnen und Schüler vor sexuellem Missbrauch durch Lehrkräfte ihrer Schule auch künftig wirksam zu schützen. Schon lange vor dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion hat das Justizministerium in Mainz bei allen Landesjustizverwaltungen eine Umfrage zur Häufigkeit vergleichbarer Fälle und zur Frage des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs durchgeführt. Im Juni 2012 hat dann die Justizministerkonferenz einstimmig den Vorschlag von Rheinland-Pfalz beschlossen, zur Frage neuer gesetzlicher Regelungen im Strafrecht eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese prüft nun wiederum unter Federführung von Rheinland-Pfalz, ob und welcher Änderungsbedarf im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in Betreuungs- und Abhängigkeitsverhältnissen besteht. Der Bericht wird mit konkreten Änderungsvorschlägen der Justizministerkonferenz vorgelegt werden.
Es bleibt dabei, dass gerade bei diesem Thema eine sorgfältige Vorgehensweise erforderlich ist. Aktionismus ist hier fehl am Platz, auch weil die bisher vorgelegten Lösungsvorschläge auf erhebliche fachliche Kritik gestoßen sind. Auf der Grundlage der durch das Ministerium bereits geleisteten umfangreichen Vorarbeiten wird die von uns geleitete Arbeitsgruppe, an der neben dem Bundesministerium der Justiz sechs weitere Bundesländer vertreten sind, zügig einen fundierten Bericht erstellen und vorlegen. Dann werden wir endgültig entscheiden, ob und welche Regelungen notwendig sind. Wer immer nur schnell nach strafrechtlichen Änderungen ruft, macht es sich zu einfach. Die bisher vorgelegten Lösungsvorschläge – vor allem der der CDU-Fraktion – waren nach einhelliger Auffassung jedenfalls nicht umsetzbar.