Von Gastautor Wolfgang Schlichting
Bei Gruppenvergewaltigungen kann der Amtsarzt auch die schuldbefreiende Diagnose mit dem Code “6C72” für ein Dutzend “Patienten” ausstellen, die an der Vergewaltigung beteiligt waren. Die Bild-Zeitung vom 17.05.2019 geht auf Seite 10 in ihrem Artikel zwar nicht so detailliert auf die mit der Anerkennung der Sexsucht als offizielle Krankheit verbundenen, juristischen Möglichkeiten ein wie ich es hier tue, Tatsache ist meines Erachtens allerdings, dass sich die Anwälte der Vergewaltiger wie die Geier auf die offizielle Anerkennung durch die “WHO” stürzen und damit jedem Gewaltverbrecher zu einem Freispruch verhelfen werden, sofern es nach dem 20.05.2019 überhaupt noch dahingehende Gerichtstermine gibt. Frau Merkel wird sich bestimmt darüber freuen, dass es sich bei ihren Schützlingen, die eine Frau vergewaltigt haben, oder es mit dem „Code 6C72” in der Tasche noch tun werden, nicht um Verbrecher, sondern um bedauernswerte “Patienten” handelt und ich schließe auch nicht aus, dass unser Gesundheitsminister Spahn sofort darauf drängen wird, dass die Anzahl der Amtsärzte zeitnah verzehnfacht wird.
Ich sehe die offizielle Anerkennung der Sexsucht als Krankheit als Freibrief für Vergewaltiger an, die jetzt anstelle einer Haftstrafe eine kurzzeitige Therapie absolvieren und danach die nächste Frau vergewaltigen können und ich würde mich auch nicht wundern, wenn unsere Bundeskanzlerin an der Anerkennung der Sexsucht durch die “WHO” mitgewirkt hat.