Das Landgericht Bremen hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden, dass Servicegebühren in Höhe von 2,50€, die beim Verkauf von Tickets zum Ausdrucken veranschlagt wurden, nicht zulässig sind. Ebenso dürfen auch beim Postversand von Tickets keine überhöhten Gebühren anfallen, da Eventim vertraglich zum Versand der Tickets verpflichtet ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Link zum Urteil).
Ich bin was Konzertkarten angeht ja eher nostalgisch unterwegs und habe noch gerne eine richtige Konzertkarte in der Hand. Vor allem, wenn daraus so schöne Fußabtreter (Link) werden können.
Mehr zum Urteil bei der Verbraucherzentrale NRW (Link).
Servicegebühren für Tickets zum Ausdrucken von Eventim nicht zulässig erschien auf Progolog.de. Verfolgt Progolog auch auf Twitter und Facebook.