Viele wissen es noch nicht, seit dem 1. Juni 2010 dürfen Wartungsdienste und Service von freien Werkstätten ohne Garantieverlust durchgeführt werden!
Man muss nicht gezwungenermaßen Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Denn seit dem 1. Juni 2010 gilt in der ganzen EU diese neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010.
Seit Einführung dieser neuen Verordnung können Autohersteller bzw. Importeuere nicht mehr verlangen, dass periodisch vorgeschriebene Wartungsdienstleistungen, wie zum Beispiel der Wechsel von Öl und Verschleißteilen an Autos nur in von ihnen angeschlossenen Vertragswerkstätten durchgeführt werden müssen.
Die Auto-Hersteller müssen ihrer Gewährleistungs- und Garantiepflicht auch ordnungsgemäß nachkommen, wenn die Arbeiten in freien Werkstätten nach Herstellerangaben ausgeführt werden.
Leider behaupten manche Vertragswerkstätten den Kunden gegenüber fälschlicherweise, diese würden Gewährleistungen und Garantie verlieren, wenn sie zu einer freien Werkstätte gehen.
Das Ziel der neuen GVO ist eine Stärkung des Wettbewerbs für Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen. Von einem verstärkten Wettbewerb profitieren naturgemäß die Endverbraucher durch günstigere Stundensätze für Reparaturen. Diese liegen in etwa bei € 66,-. In Vertragswerkstätten liegen die Stundensätze in etwa ab € 90,- aufwärts.
Die neue GVO hat für freie Werkstätten einen generellen Zugang zu erforderlichen Hersteller- und Reparaturinformationen und originalen Ersatzteilen und Spezialwerkzeugen geschaffen. So haben freie Werkstätten die Chance, eine gleich hohe Qualität wie Vertragswerkstätten anzubieten.
Die Tatsache, dass freie Werkstätten es üblicherweise mit mehr Automarken als Vertragswerkstätten zu tun haben, kann sich für den Kunden eigentlich nur als Vorteil herausstellen, denn die Mitarbeiter gewinnen hierdurch eine breite Erfahrung mit allen Marken.