Reicht der Sendebericht aus dem Fax als Nachweis, dass der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat? Gelten Fristen als gewahrt, wenn der Ausdruck einen Datums- und Uhrzeitstempel enthält? Das OLG Bremen hat diesem seit langem schwelenden Streit ein Ende bereitet und meint: Ja, der Faxbericht gilt als ausreichender Zustellnachweis. Der Empfänger muss damit im Zweifel beweisen, dass das Dokument nicht angekommen ist, etwa aus technischen Gründen – die allerdings unvermeidbar sein müssen, um Anerkennung zu finden (OLG Bremen, Az.: 3 U 41/10).