Sendebericht gilt als Nachweis

Erstellt am 4. März 2011 von Rechtkurzweilig

Reicht der Sendebericht aus dem Fax als Nachweis, dass der Empfänger ein Schriftstück erhalten hat? Gelten Fristen als gewahrt, wenn der Ausdruck einen Datums- und Uhrzeitstempel enthält? Das OLG Bremen hat diesem seit langem schwelenden Streit ein Ende bereitet und meint: Ja, der Faxbericht gilt als ausreichender Zustellnachweis. Der Empfänger muss damit im Zweifel beweisen, dass das Dokument nicht angekommen ist, etwa aus technischen Gründen – die allerdings unvermeidbar sein müssen, um Anerkennung zu finden (OLG Bremen, Az.:  3 U 41/10).