Seltene Krankheiten oder: Wieviel ist ein Menschenleben wert?

In der Schweiz wissen wir das – zumindest, wenn es um Medikamente geht. Es sind 100’000 Franken pro gerettetes Menschen-Lebensjahr.

Das sagt das Bundesgerichtes im sogenannten Myozyme Fall.

Bevor wir aber dazu kommen, ein paar Dinge zur Einführung.

Seltene Krankheiten nennt man so, wenn bis zu 5 von 10‘000 Menschen betroffen sind. Es handelt sich dabei meistens um vererbte Stoffwechselkrankheiten. Man kennt heute zwischen 6000-8000 seltene Krankheiten … geben tut es sicher einige mehr.

Wirksame Medikamente gibt es nur für rund 60 davon. Und die Behandlungskosten betragen zwischen 200‘000 und 600‘000 Franken pro Jahr und Patient. Die Forschung für seltene Krankheiten läuft allerdings weiter und man kann mit neuen medikamentösen Therapien rechnen.

Das Problem liegt auf der finanziellen Seite – die Belastung für die Grundversicherung steigt. Man redet von zusätzlichen 90 Milliarden Franken – zu den 60 Milliarden, die das System heute schon kostet.

Letztes Jahr hat sich in der Schweiz das Bundesgericht eingeschaltet und eine Obergrenze für die von der Krankenkasse zu übernehmenden Therapiekosten genannt: nicht mehr als 100‘000 Franken pro Jahr, wenn die entsprechenden Medikamente nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Und das sind viele nicht – weil sie z.B. off label so angewendet werden, (also ausserhalb der Indikation die in der Packungsbeilage beschrieben ist) oder weil sie nur im Ausland hergestellt und erhältlich sind. Oder weil sie nicht genug Studien haben, dann sind sie auch nicht auf der SL-Liste, sondern der NLP … so wurden sie bisher nicht bezahlt – oder nur nach langen Verhandlungen mit den Kassen.

Das Problem ist auch, dass es keine Kriterien für ein Kosten-Nutzen Verhältnis im Off-label-Bereich gibt. Das sind Fragen, die tief in den Bereich der Ethik gehen – was darf wieviel kosten? Was, wenn es nicht Lebensnotwendig ist, aber eine Verbesserung der Lebensqualität mit sich bringt?

Der Myozyme Fall ist ein Beispiel für die Problematik und die Grundlage für den Entscheid des Bundesgerichtes:

Zusammengefasst: Eine Patientin hat Morbus Pompe (eine seltene Krankheit). Sie bekommt Myozyme als Medikament – was jährlich CHF 600’000 kostet. Myozyme ist nicht in der Spezialitätenliste – es steht allerdings auch keine Alternative zur Verfügung. Myozyme ist aber als orphan drug ine einem vereinfachten Verfahren zugelassen worden.

Für die Patientin hat das Mittel folgende Auswirkungen: es stabilisiert die Befunde, steigert die Lebensqualität, mit Medikament braucht sie nachts keine Beatmung und kann bis 30m (mehr) selbst laufen.

Die Frage ist nun: reicht das / rechtfertigt das derart hohe Therapiekosten?

Es ist klar: die Frau leidet unter ihrer Krankheit. Mit Medikamente leidet sie … ein bisschen weniger. Sie stirbt aber nicht, wenn sie das Medikamente nicht bekommt.

Das Bundesgericht hat in diesem Fall entschieden, dass das Ergebnis dem finanziellem Aufwand nicht gerecht wird und sagt:

„Die Kostenfrage kann auch nicht auf die Seite ge- schoben werden mit der blossen Behauptung, es sei ethisch oder rechtlich unzulässig, Kostenüberlegungen anzustellen, wenn es um die menschliche Gesundheit gehe. Die finanziellen Mittel, die einer Gesellschaft zur Erfüllung gesellschaftlich erwünschter Aufgaben zur Verfügung stehen, sind nicht unendlich. Die Mittel, die für eine bestimmte Aufgabe verwendet werden, stehen nicht für andere ebenfalls erwünschte Aufgaben zur Verfügung. Deshalb kann kein Ziel ohne Rücksicht auf den finanziellen Aufwand angestrebt werden, sondern es ist das Kosten-/Nutzen- oder das Kosten-/Wirksam- keitsverhältnis zu bemessen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung und die obligatorische Krankenpflegeversicherung, sowohl im Verhältnis zu anderen gesellschaftlichen Aufgaben als auch im Verhältnis zwischen verschiedenen medizinischen Massnahmen (…).»

Da steht dann auch:

„… untersucht der Myozyme- Entscheid rechtsvergleichend und unter Beizug gesundheits- ökonomischer Überlegungen, wie viel finanzieller Aufwand im Hinblick auf die Rettung eines Menschenlebens verhältnismässig ist. Er kommt zum Ergebnis, dass Beträge in der Grössenordnung von maximal CHF 100’000 pro gerettetes Menschenlebensjahr noch als angemessen betrachtet werden. Das Bundesgericht sieht diese Angaben dadurch bestätigt, dass die in der Schweiz maximal zugelassenen Therapiekosten in der Onkologie CHF 84’000 betragen.“

Das sagt also das Bundesgericht.

Ich lasse das mal so stehen.

Man kann jetzt darüber diskutieren, inwiefern sich die Regierung da einmischen soll. Auf der anderen Seite … Die andere Variante ist, dass die Krankenversicherungen selbst entscheiden, wieviel sie an den orphan drugs zahlen möchten.

Und das ist im Moment der Zustand:

Da steht in Art 71b 4 der Verordnung über die Krankenversicherung:

Die zu übernehmenden Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Der Versicherer bestimmt die Höhe der Vergütung.

Ist das besser?

(Quelle: http://www.physicianprofiling.ch/PompePolednaJusletter022011.pdf und admin.ch)


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