Es ist schon erstaunlich, wie selbst erfahrene Autoren die Regeln des wissenschaftlichen Publizierens verletzen und dabei ganz offensichtlich entweder kein Unrechtsbewusstsein empfinden und/oder naiv genug sind zu glauben, dass der Regelverstoss nicht entdeckt wird. Ob dies beabsichtigt geschieht oder aus Nachlässigkeit, sein dahingestellt.
In diesem Beitrag habe ich bereits ein Beispiel aus der Praxis als Mitherausgeber des wissenschaftlichen Journals Electronic Markets aufgezeigt, in dem es um die Entdeckung von Plagiaten geht. Autoren, die Beiträge für ein wissenschaftliches Journal wie Electronic Markets einreichen, sind definitiv keine Anfänger in ihrem Fach. Desto erstaunlich ist es, dass Plagiate und auch Selbstplagiate immer wieder vorkommen.
Aktuell musste ich mich mit einem Fall von Selbstplagiat oder auch Autoplagiat beschäftigen. Der Autor einer Einreichung hat mehr als 2000 Wörter - in einem Beitrag von rund 7000 Wörtern - aus einem von ihm als Koautor mit verfassten Konferenzbeitrag wörtlich kopiert, ohne diesen Beitrag in irgendeiner Form als Referenz zu nennen.
Nun ist die Verwertung eigener (wissenschaftlicher) Publikationen in weiterführenden und darauf aufbauenden wissenschaftlichen Werken sicherlich erlaubt und sinnvoll, ja sogar notwendig. Es ist in der wissenschaftlichen Praxis durchaus üblich und sogar erwünscht, akzeptierte Beiträge zu wissenschaftlichen Konferenzen in überarbeiteter und erweiterteter Form bei wissenschaftlichen Journals einzureichen. Allerdings gebieten es die Regeln des wissenschaftlichen Publizierens, den bereits veröffentlichten Teil auch als solchen kenntlich zu machen. Dies ist in diesem Fall eindeutig unterblieben.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft formuliert in ihren Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft":
Ein Selbstplagiat ist notabene kein Verstoss gegen das Urheberrecht, da ja kein geistiges Eigentum eines Dritten gestolen wird.
Erschwerend kommt in diesem konkreten Fall hinzu, dass der Originalbeitrag von drei Koautoren verfasst wurde, der bei Electronic Markets eingereichte Beitrag aber nur von einem dieser drei, der sich - möglicherweise - die Leistung des gesamten Autorenteams zu eigen gemacht hat.
Und wie wurde das Selbstplagiat entdeckt? Der Konferenzbeitrag wurde von Konferenzveranstalter Online verfügbar gemacht, die Plagiatesoftware hat diesen Beitrag gefunden und so das Selbstplagiat entdecken können. Ein weiteres Plädoyer für eine konsequente Open Access Politik bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen!
Weiterführende Informationen:
Self-Plagiarism bei Wikipedia
Zur weiteren Lektüre zu Selbstplagiaten im wissenschaftlichen Kontext (unter Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich):
Bildquelle: flickr.com/Karl Kuchs (mit Genehmigung des Autors)
In diesem Beitrag habe ich bereits ein Beispiel aus der Praxis als Mitherausgeber des wissenschaftlichen Journals Electronic Markets aufgezeigt, in dem es um die Entdeckung von Plagiaten geht. Autoren, die Beiträge für ein wissenschaftliches Journal wie Electronic Markets einreichen, sind definitiv keine Anfänger in ihrem Fach. Desto erstaunlich ist es, dass Plagiate und auch Selbstplagiate immer wieder vorkommen.
Aktuell musste ich mich mit einem Fall von Selbstplagiat oder auch Autoplagiat beschäftigen. Der Autor einer Einreichung hat mehr als 2000 Wörter - in einem Beitrag von rund 7000 Wörtern - aus einem von ihm als Koautor mit verfassten Konferenzbeitrag wörtlich kopiert, ohne diesen Beitrag in irgendeiner Form als Referenz zu nennen.
"Im universitären Kontext ist unter einem „Selbstplagiat“ die Wiederverwertung eigener wissenschaftlicher Arbeiten ohne Hinweis auf die Originalarbeit zu verstehen." (Gamper 2009)
Nun ist die Verwertung eigener (wissenschaftlicher) Publikationen in weiterführenden und darauf aufbauenden wissenschaftlichen Werken sicherlich erlaubt und sinnvoll, ja sogar notwendig. Es ist in der wissenschaftlichen Praxis durchaus üblich und sogar erwünscht, akzeptierte Beiträge zu wissenschaftlichen Konferenzen in überarbeiteter und erweiterteter Form bei wissenschaftlichen Journals einzureichen. Allerdings gebieten es die Regeln des wissenschaftlichen Publizierens, den bereits veröffentlichten Teil auch als solchen kenntlich zu machen. Dies ist in diesem Fall eindeutig unterblieben.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft formuliert in ihren Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft":
"Veröffentlichungen sollen, wenn sie als Bericht über neue wissenschaftliche Ergebnisse intendiert sind [...] eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachweisen (Zitate)"
Ein Selbstplagiat ist notabene kein Verstoss gegen das Urheberrecht, da ja kein geistiges Eigentum eines Dritten gestolen wird.
Erschwerend kommt in diesem konkreten Fall hinzu, dass der Originalbeitrag von drei Koautoren verfasst wurde, der bei Electronic Markets eingereichte Beitrag aber nur von einem dieser drei, der sich - möglicherweise - die Leistung des gesamten Autorenteams zu eigen gemacht hat.
Und wie wurde das Selbstplagiat entdeckt? Der Konferenzbeitrag wurde von Konferenzveranstalter Online verfügbar gemacht, die Plagiatesoftware hat diesen Beitrag gefunden und so das Selbstplagiat entdecken können. Ein weiteres Plädoyer für eine konsequente Open Access Politik bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen!
Weiterführende Informationen:
Self-Plagiarism bei Wikipedia
Zur weiteren Lektüre zu Selbstplagiaten im wissenschaftlichen Kontext (unter Berücksichtigung der Rechtslage in Österreich):
Gamper, A. (2009). Das so genannte "Selbstplagiat" im Lichte des § 103 UG 2002 sowie der "guten wissenschaftlichen Praxis". Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik: zfhr, 8 (1), 2-10. URL http://dx.doi.org/10.1007/s00741-008-0204-5
Bildquelle: flickr.com/Karl Kuchs (mit Genehmigung des Autors)