Selbstjustiz

Von Derbalubaer

Edi Brent von battle-rear-solid hat in seinem Kommentar zu meinem Post „Ein guter Mann“ diesen Beitrag zum Thema Selbstjustiz angeregt. Dieser Anregung komme ich gerne nach und schreibe hier einige Gedanken dazu.

Justizia
Quelle: http://www.sxc.hu/photo/388623
Foto: Carlos Sillero

Fakt ist, dass Selbstjustiz per Gesetz verboten ist. Wenn mich jemand ermordet, darf ich nicht aufstehen und den Täter umbringen. Aber halt. Die einzige Version der Selbstjustiz, die ich umfassend verstehen und rechtfertigen könnte, ist gerade jene, sie nicht möglich ist. Ich müsste in diesem Fall meinen Mörder an seiner Tat hindern, bevor er sie begeht. Bin ich gezwungen, dem Angreifer das Leben zu nehmen, weil er sich anders nicht aufhalten lässt, dann handelt es sich aber um Notwehr und nicht um (vorverlegte) Selbstjustiz.
Wenn statt mir, ein naher Verwandter getötet wird – bleiben wirbei Mord, da gibt es weniger Graustufen – dann müsste ich nach dem Motto Auge um Auge, einen nahen Verwandten des Mörders töten, um Gerechtigkeit zu erlangen. Ich müsste ihm den gleichen Verlust zufügen, den er mir zugefügt hat. Diese Gerechtigkeit würde lediglich mich und den Mörder ausgleichen, jedoch nicht das weitere Opfer, welches an der Vorgeschichte wahrscheinlich vollkommen unschuldig ist. Dieses Opfer würde mich damit in die Position eines neuen Mörders bringen. Es findet so kein Schulausgleich, sondern eine Schuld- und Opferverdoppelung statt. Letztlich bleibt die Annahme, dass ersatzweise der Mörder zu töten wäre. Das wäre genauso wenig gerecht. Denn ich selbst lebe ja noch, was mir das Recht nimmt, den Schuldigen zu töten. Es steht mir nicht zu, ein Leben für ein anderes zu nehmen. Ich bin nicht in der moralischen und rechtlichen Position, den Verlust einer geliebten Person – und mehr habe ich nicht erlitten – durch das Nehmen von Leben auszugleichen. Im Falle von Mord kann durch Selbstjustiz keine Gerechtigkeit erlangt werden.
Nun lässt sich einwenden, dass der Sinn von Justiz nicht Gerechtigkeit ist, sondern die Bestrafung von Schuldigen ist. Und an dieser Stelle fängt das Dilemma an. Was ist eine gerechte Strafe? Auge für Auge, Zahn für Zahn, Leben für Leben?
Wer einen geliebten Menschen durch einen betrunkenen Autofahrer verloren hat, wird mit ziemlicher Sicherheit lauthals „JA“ schreien. Doch der Autofahrer hat ebenfalls (unschuldige) Angehörige, die an ihm hängen, und würde man ihn hinrichten, würden Viele Schaden erleiden, der nicht zu rechtfertigen wäre.
Andererseits macht die Bestrafung oder die Tötung eines Täters nichts wieder gut. Weder für die Hinterbliebenen, noch für die Opfer. Weshalb nurmehr zwei Gründe bleiben, Täter zu bestrafen.
Damit der Täter es nicht noch einmal tut und Abschreckung für andere, damit sie gar nicht erst daran denken Gleiches ebenfalls zu verbrechen.
Jemanden der Selbstjustiz üben möchte, bleibt nichts übrig, was diese rechtfertigt. Durch Selbstjustiz kann nichts wieder gut gemacht werden. Durch Selbstjustiz wird Leid vermehrt, nicht vermindert. Selbstjustiz ist deshalb nicht geeignet künftige Taten zu verhindern, da sie ausschließlich im persönlichen Bereich liegen und keine abschreckende Wirkung haben.
Wer Selbstjustiz übt, wird wohl oder übel selbst zum Täter und muss nicht nur mit dem eigenen Gewissen ins Reine kommen, sondern sich zudem mit der Öffentlichkeit und der Justiz auseinandersetzen. Den diese können und dürfen Selbstjustiz nicht tolerieren.
PS: Ich kann jede Person, die in der Situation war, Selbstjustiz üben zu wollen, durchaus verstehen, warum sie so handeln möchte. Etwas zu verstehen, heißt leider nicht immer, es gut zu heißen. Es gibt Dinge, die sollte man nicht in die eigene Hand nehmen!