Mit dem Aufkommen der Do It Yourself- Bewegung hat sich für viele Hobbybastler eine neue Einnahmequelle erschlossen. Was zuvor für den eigenen Bedarf und Freunde gestaltet wurde, kann nun kommerziell vertrieben werden. Onlineplattformen machen den Verkauf von selbstgemachten Produkten möglich. Das E-Book „DIY Selbstgemachtes verkaufen“ widmet sich der Thematik und zeigt auf, was es bei der Vermarktung der eigenen Produkte zu beachten gibt, wie man sich im Netz präsentieren kann und welche rechtlichen Regelungen es zu berücksichtigen gibt.
Den Markt auch online nutzen
Klassischer Weise bieten sich Floh- und Kreativmärkte für den Verkauf von Selbstgemachtem an. Für den Kundenkontakt sind diese Märkte in jedem Fall von Vorteil. In Bezug auf den beträchtlichen zeitlichen Aufwand, der durch An- und Abfahrt, Auf- und Abbau sowie die eigentliche Zeit auf dem Markt entsteht, lohnt sich diese Art des persönlichen Verkaufs jedoch nicht immer. Hinzukommen Stand- und Fahrtkosten, die die Gewinnspanne schnell minimieren können. Eine praktische Alternative bilden hier Internetplattformen, die den Verkauf privat hergestellter Produkte anbieten. Besonders bekannt sind hier die beiden Anbieter Dawanda.de und Etsy.de aber auch andere Anbieter ermöglichen den geregelten Onlineverkauf über eine Plattform. Ein weiterer Vorteil: Online erreichen Verkäufer eine breitere und größere Käuferschaft.
Produkte gekonnt in Szene setzen
Beim Onlinevertrieb ist es von zentraler Bedeutung, die Produkte von ihrer besten Seite zu präsentieren. Der Käufer hat nicht die Möglichkeit, das Produkt in der Hand zu halten und auf seine Qualität zu prüfen. Aus diesem Grund muss das Bildmaterial einen detaillierten Blick auf das Produkt ermöglichen und Rückschlüsse auf dessen Qualität zulassen. Farbe, Form und Wertigkeit sollten wahrheitsgetreu abgebildet werden. Darüber hinaus empfiehlt sich ein passender, schlichter Hintergrund. Das Bild muss die Aufmerksamkeit des potenziellen Käufers auf sich ziehen, wenn dieser durch eine Vielzahl an Produkten scrollt. Dabei muss es innerhalb eines Bruchteils einer Sekunde überzeugen und das Interesse des Betrachters wecken, sodass dieser in der Folge auf das Produkt klickt.
Diese Informationen braucht der Kunde
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Stimmt, trotzdem hat neben dem Produktbild auch die Beschreibung des Selbstgebastelten einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Kaufentscheidung. Der Käufer muss sich versichern können, dass seine Vorstellung des Produkts wahrheitsgemäß ist. Deshalb gehören die Maße, das Gewicht und die Beschreibung des Materials zu den unerlässlichen Angaben. Gegebenenfalls kann es zudem sinnvoll sein, Hinweise zum Gebrauch zu ergänzen. Je genauer ein Produkt beschrieben wird, desto klarer kann sich der Kunde ein Bild von diesem machen.
Rechtlich auf der sicheren Seite
Zunächst einmal darf alles verkauft werden, was nicht gegen ein Gesetz verstößt. Dennoch gibt es für bestimmte Produkte und Materialien Einschränkungen, die beachtet werden sollten. So gilt für Textilien die Textilkennzeichnungsverordnung, die die Etikettierung von Textilien vorschreibt. So muss immer erkennbar sein, wie ein Stoff zusammengesetzt ist. Angaben zur richtigen Pflege sind hingegen weiterhin freiwillig. Kreative, die Poster und Plakate gestalten und verkaufen müssen insbesondere darauf achten, dass sie mit Ihren Werken kein Urheberrecht verletzten. Dies gilt nicht nur für Bilder, sondern auch für geschriebene Inhalte. Wer selbstgemachte Marmeladen und andere Lebensmittel verkaufen möchte, benötigt in jedem Fall ein Gesundheitszeugnis und sollte sich darüber hinaus beim Gesundheitsamt informieren, wie die einzelnen Lebensmittel zu kennzeichnen sind.
Was ist steuerrechtlich zu beachten?
Wer sein Hobby zum Beruf macht oder sich mit dem Verkauf von Selbstgemachtem etwas dazuverdient, sollte sich informieren, welche steuerlichen Abgaben gegebenenfalls anfallen und wie die Vorgaben der Kranken- und Rentenversicherung aussehen. Gerade bei der Planung eines Verdienstes über einen längeren Zeitraum kann es nötig werden, ein Gewerbe anzumelden. Bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro gilt ein Verkäufer außerdem als Kleinunternehmer und muss somit keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Besonders wichtig ist die korrekte Angabe des Nebenerwerbs auch bei Hartz IV-Empfänger. Gewinne bis zu 100 Euro haben keinen Einfluss auf die Leistungen. Ab diesem Betrag werden die Gewinne mit 80 Prozent angerechnet, was die Leistungen dementsprechend kürzt. Um ärgerliche Nachzahlungen oder Abzüge zu verhindert, sollte die rechtliche Komponente des Verkaufs und Erwerbs in Voraus abgeklärt werden.