Selbständig und angestellt – wie versichern?

Von Frauenblog @frauenblog

Ich bin alleinstehend und arbeite halbtags als Sekretärin in einer Arztpraxis. Daneben habe ich ein eigenes Kosmetikstudio. Muss ich mich für meine selbständige Tätigkeit speziell gegen Unfall versichern?  

Sie sind zwar durch Ihre Tätigkeit in der Arztpraxis über die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Diese deckt jedoch Unfälle nicht ab, die Ihnen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit als selbständige Kosmetikerin zustossen können. Wir raten Ihnen also dringend, dafür eine spezielle Unfallversicherung abzuschliessen. Auf alle Fälle muss das Unfallrisiko in Ihrer Krankenversicherung eingeschlossen sein. Überlegen Sie sich auch, eine Unfall-Erwerbsausfallversicherung abzuschliessen, damit bei Arbeitsunfähigkeit keine Einkommenslücken entstehen.

Risiken umfassend prüfen

Falls Sie Versorgerpflichten haben, also jemand finanziell von Ihnen abhängig ist, sollten Sie auch eine Todesfall-risikoversicherung abschliessen. Ferner lohnt es sich, den Abschluss einer Krankentaggeld-, bzw. einer Rententaggeldversicherung ins Auge zu fassen, um eine grössere Einkommenseinbusse zu verhindern. Eine allfällige Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitgebers würde nämlich nur den Lohn aus dem Teilzeitpensum versichern.

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV