Seit wann gibt es Kirchenbücher?

Von Bentschneider

Eine mir häufig gestellte Frage.

Denn wie ja allgemein bekannt ist, wurden vor der Einführung der Standesämter in Deutschland Geburten, Heiraten und Sterbefälle von den Kirchen aufgezeichnet.

Die Frage, seit wann es Kirchenbücher oder auch Kirchenmatrikel genannt, in Deutschland gibt, lässt sich leider nicht pauschal beantworten.

Denn….

… es gibt keinen Tag X seitdem alle Kirchen verpflichtet sind Kirchenbücher führen. Im Jahr 1435 wies der Konstanzer Bischof Friedrich III. von Zollern an, dass Kirchenbücher zu führen seien. Allerdings hielt sich kaum eine Kirche an diese Anweisung.

Der am 11. November 1563 beim Konzil in Trient verordnete Erlass ordnete an, dass von nun an Eheregister und im diesem Zusammenhang auch Taufbücher geführt werden müssen.

1614 im „Rituale Romanum“ wurden erste Schritte zur Führung von Sterbebüchern festgelegt, allerdings ohne verpflichtenden Charakter für die Kirchen.

In den Gebieten wo die Reformation (zwischen 1517 und 1648) zur Spaltung der Kirchen führte, wurden seit Beginn Kirchenbücher geführt. In den anderen Gebieten dauerte es zum Teil noch etwa 50 Jahre bis jede Kirche Tauf-, Trau- und Sterbebücher führten.

Leider gingen jedoch viele der bis dahin geführten Bücher während des Dreißigjährigen Krieges (1618 bis 1648) verloren,  sodass es in einer Vielzahl von Kirchen erst ab Ende des Krieges kontinuierliche Aufzeichnungen gibt.

Viele Bücher gingen auch während des „Türkenkrieges“, durch Brände, Wasserschäden etc. verloren. Erst unter Kaiser Joseph II wurde verordnet, dass jede Kirche eine Zweitschrift aller Bücher führen musste.

Wie Sie am oben abgebildeten Kirchenbuch von Gröben (Quelle) ersehen können, starten dort die Taufbücher 1578, also 15 Jahre nach dem Konzil in Trient verordnete Erlass.  Ich habe aber auch schon Kirchenbücher in den Händen halten dürfen,  die aus der Zeit vor 1578 stammen.

Ihre Andrea Bentschneider