Welcher DSGVO-Typ sind sie: cool oder nervös?
Der eine nimmt es gelassen, der Andere macht sich Sorgen und befürchtet Abmahnungen von Anwälten der deutschen Abmahnmafia, die seit dem Zeiten des Freiherrn von Gravenreuth (Gott hab ihn selig – oder hat er das nach Suizid seiner Geschöpfe nicht mehr?) mit seinen Zentimeter-Bildschirmdiagonalen und Tanja-Briefen versuchen, die Verbraucher mit Abmahnungen um ihr Geld zu erleichtern.
Ohne personenbezogene Daten ändert sich nahezu nichts
Es zeichnen sich durchaus ab, dass neben den Riesen von Facebook über Whatsapp, Instagram und Google bis Twitter auch viele andere Betreiber von Internetseiten, auf denen personenbezogene Daten (Name, Adresse, Email-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse) Dritter verarbeitet oder gespeichert werden, ihre Seiten jetzt überarbeitet haben sollten.
Das gilt übrigens nicht nur für europäische Seitenbetreiber, sondern für alle, die ihre Dienste über die Seiten auch Europäern anbieten.
Es könnten aber auch für die Internetseiten von Shops, Vereinen oder kleinen Bloggern Änderungen nötig werden – es kommt im Grunde ja nur darauf an, ob auf der Internetpräsenz personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Zu den personenbezogenen Daten gehören ja beispielsweise auch Daten wie die Kleidergröße eines Kunden …
Kommt jetzt die nächste große Abmahnwelle?
Rein theoretisch könnten die Neuregelungen der DSGVO für die Abmahnindustrie in Deutschland eine frische, lukrative Einnahmequelle bringen, schätzen Experten. Denn schließlich hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Denn wenn für die erste Abmahnung keine Kosten für die Verbraucher entstehen könnten, wäre der Abzocke der Abmahnkanzleien der Boden entzogen!
Digitaler Selbstmord ist keine Lösung
Wer sich mit dieser Materie nicht auskennt, könnte schnell auf die Idee kommen, seine Internetseite einfach dicht zu machen, bevor die erste Abmahnung der Erben von Gravenreuths eintrudeln kann.
Das hieße aber auch, das Kind mit dem Bade auszuschütten!