Beim Spiegelfechter"> Spiegelfechter"> Spiegelfechter">Spiegelfechter findet sich heute ein Artikel, der darüber berichtet, dass Menschen mit Behinderung nicht als “Gleiche unter Gleichen” behandelt werden, sondern von unserem Sozialstaat in die Armut gezwungen werden.
Menschen mit Behinderungen sollten nicht sparen. Denn wenn sie mehr als 2.600 Euro auf dem Konto besitzen, wird die darüberhinausgehende Summe auf den Betreuungs- und Pflegedienst angerechnet. Das gilt auch bei verheirateten Paaren, bei denen einer der Partner auf Assistenz angewiesen ist. Denn die Vermögensgrenze von 2.600 Euro wird auch auf den Ehepartner übertragen.
Dieses Vorgehen in Deutschland verstößt gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in der es unter anderem heißt: “Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen…”
Es wird im Artikel dazu aufgerufen, eine Petition zu unterschreiben, die diesem Missstand ein Ende bereiten soll.
Doch als wäre das nicht genug: Der Focus berichtet heute über den Fall eines Mannes, der Hartz-IV erhält und das Pech hatte, Opfer eines (vermutlich unverschuldeten) Autounfalles zu werden. Denn die Entschädigung, die er für sein kaputtes Auto von der Versicherung bekam, wurde ihm – wie ein Sozialgericht bestätigte(!): zu Recht – auf seine Transferleistung angerechnet.
Das Gericht ist der Auffassung, “diese Entschädigung zähle wie andere Schadenersatzzahlungen zu den Einkünften, die sich Hartz-IV-Empfänger anrechnen lassen müssten.” Ob es auch forderte, dass der Arbeitssuchende mobil sein müsse, um seine Bezüge nicht in Gefahr zu bringen, wird nicht berichtet.
Merke also: wenn Du in Deutschland arm bist oder krank… Pech gehabt!