Seehofers Schmerzgrenze

Seehofer spricht bei der Klage gegen den Länderfinanzausgleich von einem Akt der politischen Notwehr. Da fragt man sich, was im Jahr 2001 im Bundestag wohl los gewesen sein muss, als der Abgeordnete Seehofer der letzten Novellierung des Gesetzes zustimmte. Wer hielt ihm wohl da die Waffe an den Kopf? Damals war von einer Schmerzgrenze keine Rede, sondern gerade die Bayern zufrieden mit den Kompromiss, der bis 2019 gilt.

Natürlich ist das alles Wahlkampfgetöse. Zur Vollständigkeit gehört aber auch, dass es nicht nur den Länderfinanzausgleich als Korrektiv zwischen den Bundesländern gibt. Zu den Finanzbeziehungen gehört zum Beispiel auch der vorgeschaltete Umsatzsteuerausgleich, über den man zurzeit wenig erfährt. Hier zahlt das “Nehmerland” Nordrhein-Westfalen mit 2,4 Milliarden Euro mehr als Bayern mit 1,4 Milliarden Euro. Damit erhielt NRW mit “gerade mal 200 Millionen Euro erheblich weniger aus dem Länderfinanzausgleich als es über den Umsatzsteuerausgleich an andere Länder abgeben musste.” (Quelle: NachDenkSeiten)

Sollten im Zuge dieser Wahlkampfposse aber sämtliche Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern zum Gegenstand einer kritischen Prüfung werden, müsste sich das schnurrende Kätzchen Seehofer warm anziehen und wirklich über Schmerztabletten nachdenken. Vielleicht reicht ja schon eine Gegenüberstellung. Alternativ könnten die jammernden Länderchefs aus Bayern und Hessen auch einfach mehr Steuerprüfer einstellen, statt diese für verrückt zu erklären und damit auf sichere Einnahmen zu verzichten.

Außerdem gab Seehofer an, er könne die Milliardenzahlungen an den Länderfinanzausgleich nicht länger vor den Bürgern verantworten. Das ist seltsam, weil die deutlich höheren Zuwendungen an die Nehmerbank Hypo Alpe Adria (HGAA) offenbar vertretbar waren. Vergleichbare Lebensbedingungen für Zocker haben eben einen höheren Rang als die von Menschen in der Bundesrepublik.

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