Scientology und personenbedingte Kündigung!

Scientology und personenbedingte Kündigung!

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob allein die Mitgliedschaft in der Scientology eine außerordentliche, personenbedingte Kündigung.

außerordentliche Kündigung ist im Einzelfall gerechtfertigt

Das LAG Berlin – Brandenburg (Entscheidung vom 11.06.1997 – 13 Sa 19/97 in DB 1997, 25429) bestätigte eine außerordentliche, personenbedingte Kündigung gegen einen Scientologen, der als Betreuer arbeitete. Das LAG Berlin-Brandenburg begründet dies damit, dass allein die Mitgliedschaft in der Scientology und die damit einhergehende Gefahr der einseitigen Beeinflussung von Betreuten sogar eine außerordentliche, personenbedingte Kündigung rechtfertigen würde.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin



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