Schwierige Geburt der neuen Energieeinsparverordnung

Von Energystar @energynet

EnEVeasy, Einführung des vereinfachten Modellgebäudeverfahrens in der EnEV 2013. Quelle: ift Rosenheim

Mit energieeffizienten Gebäuden habe ich mich hier wenig befasst in letzter Zeit, bis auf den interessanten Besuch des Plusenergiehauses, das in der nächsten Woche offiziell an die Nutzer übergeben wird. Es hat sich aber auch nicht viel bewegt, die Sanierungsquote bleibt konstant bei einem Prozent und eine neue steuerliche Förderung ist auch nicht in  Sicht.

Dann gibt es ja noch die Energieeinsparverordnung (EnEV), die uns bis 2020 zum Niedrigstenergiehausstandard führen soll. Sollte sich da nicht was tun und wir 2013 eine Aktualisierung der Anforderungen bekommen? Nein, die sollte schon zum 01.01.2012 kommen. Einen Referentenentwurf gibt es mittlerweile immerhin und irgendwann in 2013, oder zu Beginn des Jahres 2014, wird die neue EnEV dann in Kraft treten. Das Fachportal enev-online spricht jetzt nur noch von der EnEV 2014.

Am 15. 10. wurde der Referentenentwurf bekannt gegeben und zur Anhörung der Länder und Spitzenverbände gegeben. Einige Verbände haben sich schon öffentlich geäußert. Eine gute Übersicht dazu bieten die Zeitschrift TGA-FAchplaner und das oben bereits erwähnte Fachportal EnEV-online in einer eigenen Broschüre.

Vorstellung des Referentenentwurfs EnEV 2013 oder 2014

Auf den Rosenheimer Fenstertagen hat Peter Rathert am 11.10.2012, vier Tage vor offizieller Veröffentlichung in seiner Funktion als Referatsleiter Gebäude- und Anlagentechnik im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Eckpunkte des Referentenentwurfs zur EnEV 2013 vorgestellt. Der vollständige Entwurf kann direkt beim BMVBS runtergeladen werden. Der Baupraxis-Blog hatte auch schnell reagiert und die geplanten Änderungen schon mal zusammen gefasst.

Nun der Bericht von den Fenstertagen, naturgemäß auch fensterlastig:

Auch wenn noch um die Details des Referentenentwurfs vom 15.10.2012 gerungen wird, ist doch deutlich erkennbar, dass die Überarbeitung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots 2013 insgesamt sehr moderat ausfällt und erst später in zwei Stufen weiter verschärft werden soll. Die allgemeine Zielsetzung sieht eine schrittweise Absenkung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs und damit der Gebäudereferenzwerte für Neubauten in zwei Schritten (2014 und 2016) um je 12,5 % vor, um das Ziel der europäischen Gebäude-Effizienzrichtlinie (EPBD) zu erreichen. Die Anforderungen an den Gebäudebestand sollen in der EnEV 2013 erst einmal bestehen bleiben. Auch die Bauteildaten des Referenzgebäudes von 2009 bleiben unverändert, es wird aber der gesamte erlaubte Primärenergiebedarf um 12,5% erniedrigt.

Die Nebenanforderung an den Transmissionswärmeverlust H´T soll dann auch in zwei Schritten um je 10 % verringert werden, ist aber je nach Gebäudetyp unterschiedlich (5% bis 30%). Allerdings gehen die Regelungen zum Transmissionswärmeverlust H´T generell zu Lasten der Fensterflächenanteile, weil hier nur die Wärmeverluste und nicht die solaren Gewinne berücksichtigt werden.

Das Modellgebäudeverfahren EnEV-Easy ist im Referentenentwurf enthalten, allerdings mit einer Auswahl von Heizsystemen, die das Marktangebot nicht ausreichend abdeckt. Das Verfahren kann nur unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen angewendet werden. Es gilt nur für kompakte, nicht gekühlte Wohngebäude von 100 bis 2.000 m² Nutzfläche, einer Geschosshöhe von 2,5 bis 3,0 m, einer maximalen Fensterfläche von 30 % pro Fassadenrichtung einem Dachflächenfensteranteil < 15 %. Außerdem müssen die Wärmebrücken den Anforderungen von DIN 4108 Beiblatt 2 entsprechen, und ein Blower-Door-Test durchgeführt werden.

Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A – schlechter Wärmeschutz, bis Variante E – guter Wärmeschutz). Dies folgt dem Prinzip: je besser die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle (Wand, Fenster etc.) sein bzw. umgekehrt. Als Pferdefuß für die Fensterbranche ist die derzeit noch bestehende Begrenzung der Fensterflächen auf 30% pro Fassadenseite, was auf der Süd-, Ost- und Westseite natürlich nicht sinnvoll ist.

Außerdem wurden die Regelungen zum Energieausweis und der sommerliche Wärmeschutz in die EnEV aufgenommen, also nicht nur einen Verweis auf die DIN 4108-2. Dies wird zu einer Verschärfung des sommerlichen Wärmeschutzes führen und kann eine Reduzierung der Fensterflächen bewirken.

Ergänzung

Wer einen Überblick haben möchte über die verschiedenen Gebäudestandards energieeffizienter Gebäude wird im Blog ecoquent positions in einem aktuellen Beitrag fündig.