Schweizer Volksabstimmung – Abstimmungsparolen “Wehrpflicht” und “Epedemiegesetz”

Von Politropolis @sattler59

An diesem Sonntag (22.09.2013) sind auch in der Schweiz Entscheidungen fällig. Es geht allerdings nicht um Personenwahlen, sondern um Sachentscheidungen in Form einer Volksbefragung. Beobachter schreiben, besonders um die Abstimmung zum “Epedemiegesetz” tobe eine mediale Manipulation-Schlacht.

Eidgenössische Volksabstimmung 2013 inkl. medialer Manipulations-Schlacht um Zwangsimpfung – Foto: © Andrea Damm / pixelio.de

Leider kommen die Berichte der Behörden (wie meistens) sehr tendenziös daher, was nachfolgend auch in der Parolenbegründung zur zweiten Bundesvorlage (EPG) deutlich wird.

Es sind auf Bundesebene sehr wichtige und dringliche Vorlagen dabei. Zudem gibt es ja in jedem Kanton und jeder Gemeinde noch eigene, unterschiedliche Vorlagen, die hier gerne auch als begründete Empfehlungen angebracht werden können.

Hier nachfolgend nun die Dudeweblog-Empfehlungen mit Begründungen.


Bundesvorlagen: (grau)

  • 1. Volksinitiative “Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht” Nein
    Klar, wichtig, weil ein “Ja” mittel- bis langfristig zu einer Berufsarmee (u.U. an private, profitorientierte Söldner- & Kriegstreiberunternehmen [Academi aka Blackwater Worldwide lässt grüssen] ausgelagert) führen würde, die mit Sicherheit niemand hier will, nicht zuletzt auch weil dies – gegenteilig zu den Beteuerungen des Initiativkomitees – zu höheren Kosten führen würde.

Die Vorlage im Detail betrifft eine Änderung der Bundesverfassung.

Bestehendes Gesetz:
Art. 59 “Militär- & Ersatzdienst”

1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
3 Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. Diese wird vom Bund erhoben und von den Kantonen veranlagt und eingezogen.
4 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls.
5 Personen, die Militär- oder Ersatzdienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

Abstimmungstext (Verfassungsänderung):
Art. 59 “Militär- und Zivildienst”

1 Niemand kann verpflichtet werden, Militärdienst zu leisten.
2 Die Schweiz hat einen freiwilligen Zivildienst.
3 Der Bund erlässt Vorschriften über den angemessenen Ersatz des Erwerbsausfalls für Personen, die Dienst leisten.
4 Personen, die Dienst leisten und dabei gesundheitlichen Schaden erleiden oder ihr Leben verlieren, haben für sich oder ihre Angehörigen Anspruch auf angemessene Unterstützung des Bundes.

(dazu auch: Tiefgehende Hintergrundbeleuchtung zur Wehrpflichtabschaffungsinitiative)


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  • 2. Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Referendum zum überarbeiteten Epidemiegesetz – EPG) Nein
    Sonnenklar – eine der wichtigsten Abstimmungen seit langem, weil es sich um eine massive Unterwanderung der im Kerngehalt unantastbaren Bürgerrechte (Eidgenössische Bundesverfassung Art. 10 “Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit“) handelt! Eine ernste Bedrohung der Freiheit und Selbstbestimmung des mündigen Bürgers!

(Hierzu auch: EPG – Geplanter Impfzwang in der Schweiz! Freiheit oder Pharmadiktakt – Sie haben die Wahl!)

Gesetzesgrundlagen:
- Bestehendes Epidemiengesetz EpG (14 Seiten PDF)
- Überarbeitetes und genehmigtes EpG (28 Seiten PDF)

Die entscheidenden Artikel des überarbeiteten EPG (die wichtigsten daraus sind fett formatiert, und eine rote Farbe bedeutet in der Natur idR. Gefahr.):
Art 3 c, Art. 5, Art. 6, Art. 7, Art. 8, Art. 11, Art. 19, Art. 20, Art. 21, Art. 22, Art. 24, Art. 27 3, Art. 32, Art. 37, Art. 40, Art. 44, Art. 50, Art. 51, Art. 55, Art. 56, Art. 59, Art. 60, Art. 62, Art. 70, Art. 77, Art. 79, Art. 80, Art. 83

Viele Leute aus dem Volk halten es leider noch immer oft nicht für möglich, dass mit diesem überarbeiteten Epidemiengesetz die Grundrechte des Bürgers massiv ausgehebelt werden, indem die Durchführung von Impfungen unter Anwendung von Zwangsgewalt bei (u.U. gezielt durch mediale Propaganda künstlich geschürten) Pandemiefällen legitimiert werden soll, wie folgende Botschaft des Bundesrats klarstellt!

- Botschaft EpG (Das haben sicher 99% des National- & Ständerats nicht gelesen!)

In dieser Botschaft zum Epidemiengesetz unter Punkt 3.3.1 steht deutlich geschrieben, dass auch Zwangsgewalt angewendet werden soll, wenn es die Situation verlangt:

„Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden. Die Anwendung von Zwangsgewalt ist im Sinne eines Gewaltmonopols in der Schweiz allein ausgewählten Organen des Staates vorbehalten.“

Bei Annahme des überarbeiteten EPG sieht das dann also in etwa so aus:

“Zwangsimpfung” – Foto: © Der Nachrichtenspiegel

(Anmerkung: Dieses Bild ist – als Anschaungsbeispiel was ungefähr bei einem Ja droht – lediglich gestellt, und es sind dabei keine Kinder zu Schaden gekommen!)

Gemäss Botschaft des Bundesrates zum EPG Punkt 3.3.1 (siehe oben), „gibt es also bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen.

Welche «Situationen» sind das genau?
Besondere Lagen?

Was genau ist eine «besondere Lage»?
Etwa wenn «die WHO festgestellt hat, dass eine ‘gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite’ besteht und durch diese in der Schweiz eine ‘Gefährdung der öffentlichen Gesundheit’ droht”? (Art. 6, 1b!)

Wer definiert eigentlich, was eine «besondere Lage» ist?
Etwa Vollprofi-Experten der WHO?
Extrem überkompetente Spezialisten wie Professor Neil Ferguson?
Wie z.B. bei der Schweinegrippe-Hysterie?

Das Schwungrad der Angst wird beständig angeschoben und Beispiele wie die folgenden sind Legion. Mitte Mai 2009: „Die Schweinegrippe wird über den Globus fegen und innerhalb der nächsten sechs Monate ein Drittel der Weltbevölkerung anstecken, warnt Professor Neil Ferguson von der Weltgesundheitsorganisation WHO. Laut dem Experten werde die Katastrophe nicht so schlimm sein wie die Spanische Grippe-Pandemie von 1918, die 50 Millionen tötete, doch es sei durchaus möglich, daß es wie 1957 herauskomme – damals starben drei bis vier Millionen an einer weltweiten Pandemie“ (die britische Zeitung The Sun). Ende August 2009: „Mehr als zwei Milliarden Menschen könnten sie weltweit bekommen. Tausende von Schulen müssen möglicherweise geschlossen werden. Und Millionen müssen sich impfen lassen – zweimal“ (Time Magazine).

Quelle: Schweinegrippehysterie: Schwein gehabt, das Virus killt nicht - Zeitenschrift.com

Soso, “ein Drittel der Weltbevölkerung anstecken, warnt Professor Neil Ferguson von der Weltgesundheitsorganisation WHO.” & “Mehr als zwei Milliarden Menschen könnten sie weltweit bekommen.” Aha, genau, jetzt, ja. Diese sogenannten Experten scheinen von Kompetenz beinah zerberstende Elite-Vollprofis zu sein – da, bei der WHO. Sehr vertrauenswürdig – wirklich…

Was hiess WHO noch gleich?
Wahnwitzige Hysterien Organsiation?

Mit dem überarbeiteten EPG können in der Schweiz Massnahmen ergriffen werden, die den Menschen in seiner eigenen Gesundheitsverantwortung entmündigen.

Sogar das Militär kann eingesetzt werden, um – bei besonderen Lagen in besonderen Situation - Zwangsimpfungen am Menschen umzusetzen! Einen kleinen Vorgeschmack darauf gibt folgender Artikel der Zeitung 20 Min (TAMedia): Militär übt für den Notfall auch Impfen

Massive Propaganda und Desinfo im Abstimmungsbüchlein!!
Dazu ein sehr lesenswerter Weltwoche-Artikel:

Bersets Propaganda-Tote

2000 Menschen sterben an Spitalinfektionen pro Jahr, behauptet Bundesrat Berset in der Abstimmungsbroschüre zum Epidemiengesetz. Ein Anwalt will diese Irreführung stoppen.
Von Urs Paul Engeler

Seine erste Falschinformation im Abstimmungskampf um das Epidemiengesetz hat der Bundesrat bereits korrigieren müssen. In den von Bern offiziell versandten Unterlagen macht er den Bürgern weis, sämtliche Akteure des Gesundheitswesens, so auch der Verband der Drogistinnen und Drogisten, unterstützten den umstrittenen Erlass, über den am 22. September abgestimmt wird. Nach der Intervention der kritischen Organisation musste die Landesregierung kleinlaut eingestehen, dass gar nicht stimme, was sie schreibe. Die ­behördliche Irreführung ist bereits gedruckt und wird verteilt. Der Berner BDP­Politiker und Drogist Peter Eberhart hat darum eine ­erste Abstimmungsbeschwerde eingereicht.

Die Manipulationen zwei und drei im Abstimmungsbüchlein, das dieser Tage in die Briefkästen gesteckt wird, sind noch wesentlich gravierender. In seltener Frechheit macht Innenminister Alain Berset (SP) auf Seite 18 mit Tausenden von Toten Stimmung für sein interventionistisches Gesetz:
[...]

Quelle: http://www.nein-zum-impfzwang.ch/wp-content/uploads/2013/01/1-Weltwoche-Bersets-Propagandatote.pdf
Originalquelle (Auszug): http://www.weltwoche.ch/weiche/hinweisgesperrt.html?hidID=548622

Die Zeitung Schweiz am Sonntag Online hat dazu eine lesenswerte Klarstellung von Peter Eberhart (Präsident Kant. Bernischer Drogistenverband) abgedruckt:

[...]
Als Drogist und Grossrat im Kanton Bern habe ich das Gesetz intensiv studiert, und ich habe mir meine Meinung gebildet. Es ist nicht die Meinung von einem Esoteriker oder einem religiösen Extremisten, sondern von einem wachen KMU-Unternehmer. Meine Schlussfolgerung: Dieses Epidemiengesetz (EpG) dient nicht dem Volk.
[...]
Der Gesetzestext dient nicht dem Volk, weil die Impfmassnahmen vorgesehen sind unter dem Titel «Förderung der Impfungen» – und nicht Schutz der Bevölkerung. Es wird von den Befürwortern auch immer behauptet, es gebe keinen Zwang. Tatsache ist, dass der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament auf Seite 325 schreibt: «Die klassische Seuchenbekämpfung bezweckt eine weitgehende Kontrolle und Eindämmung der Krankheit und setzt vorwiegend auf individuelle und KOLLEKTIVE ZWANGSMASSNAHMEN.» Und Artikel 21, Absatz c des Epidemiengesetzes lautet: «Die Kantone fördern Impfungen, indem sie dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen VOLLSTÄNDIG GEIMPFT SIND.»

Hat da die Pharma-Lobby übertrieben mit der Einflussnahme? Wussten Sie, dass Bund und Kantone die Impfschäden bezahlen müssen, also die Steuerzahler?
[...]

Quelle: http://www.sonntagonline.ch/mobile.php?type=blog&id=926

Die gesundheitliche Freiheit und Selbstbestimmung braucht dieses Nein, wie auch folgender 3-minütiger Kurzclip (bitte verbreiten!) deutlich aufzeigt:

Abschliessend nochmal die entscheidensten Fakten, warum einzig ein NEIN legitim ist, kurz zusammengefasst:

  1. Föderalismus ist ein grosser Vorteil – Zentralismus schadet und widerspricht unserer Staatsauffassung!
  2. Keine Machtkonzentration bei einem einzigen Bundesamt (BAG / EDI) unter der Doktrin der WHO!
  3. Keine Eingriffe in das Bürgerrecht auf Leben und persönliche Freiheit durch Impfungen unter Anwendung von Zwangsgewalt!
  4. Keine Überwachung und keine Weitergabe von Daten!
  5. Vertrauen in die Bevölkerung statt zweifelhafte Zwangsimpfungen!
  6. Sachliche Information der Bevölkerung statt Verhaltenslenkung und Angstmacherei!
  7. Für die Gesundheit der Menschen – nicht für pralle Kassen der Pharma-Industrie!
  8. Nein zur Kostenlawine (zugunsten der Pharmamafia) für Bund und Kantone und damit auch für Dich als Steuerzahler!

Wer Pseudo-Sicherheit gewinnen will, sollte das Epidemiengesetz EpG am 22. September annehmen. Wer gerne seine eigene gesundheitliche Freiheit und Selbstbestimmung gefährdet, ebenso. Denn dieses Gesetz entmündigt das Volk, die Kantone und die Gemeinden, kurz: Den Souverän. Dafür erhält das BAG unter der Doktrin der Lobbyisten und Meinungsmacher von Pharmamafia und WHO mehr Macht über das Schweizer Volk.

Mit einem Nein in der Urne kannst DU das verhindern!

Redet bitte mit den Mitmenschen in Eurem Umfeld darüber.
Klärt sie auf, was wirklich Sache ist.

Eine ausführliche pdf-Dokumentation (8 Seiten) nimmt das überarbeitete EPG noch im Detail unter die Lupe:
http://www.forum-schweiz.org/Forum_Schweiz/Downloads_files/abstimmungs-zeitung-web.pdf
Allgemeine Informationen rund um die Themen EPG und Impfen finden sich in aller Ausführlichkeit auch beim Abstimmungs-Komitee:
http://www.nein-zum-impfzwang.ch/
Und die Bloggerpartei Schweiz (BPS) hat ebenfalls berichtet.

Zum Abschluss nun noch ein sehr ausführlicher Vortrag (112 Min.) von Anita Petek-Dimmer: “Impfung: Sinn oder Unsinn?


  • 3. Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) Ja
    Klar, jedoch vergleichsweise eher unwichtig.

Die Vorlage im Detail:

Das Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 wird wie folgt geändert:
Art. 27 Abs. 1quater
1quater Auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr dürfen in Tankstellenshops, deren Waren- und Dienstleistungsangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags und in der Nacht beschäftigt werden.

Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/9655.pdf

Einige kreative Cabaret-Künstler haben zur Vorlage einen Sketch (in Dialekt) gemacht, welcher die Schwachsinnigkeit der Vorlage in sehr realitätsnaher und äusserst amüsanter Art und Weise aufs Korn nimmt – viel Spass!

Die Gegner der Vorlage befürchten indes zwar, dass es hier nicht um die Freiheit für irgendwelche Bratwürste und Pizzen geht, wie dies auf den Abstimmungs-Plakaten proklamiert wird, und ebensowenig um das Selbstbestimmungrecht der Individuen, zu welchen Uhrzeiten sie arbeiten oder einkaufen wollen, sondern um Menschen, die ein Recht auf Familienleben, Freizeit und Teilnahme an der Gesellschaft hätten (was jedoch an der Haaren herbei gezogen ist, da niemand gezwungen wird, nächtliche Arbeit an Tankstellenshops zu verrichten). Dies sei bei einer fortschreitenden Liberalisierung der Ladensöffnungszeiten bald nicht mehr möglich. Eine Aufweichung des ArG sei in jedem Fall abzulehnen, da damit angeblich Tür und Tor für weitere Lockerungen im Arbeitsgesetz geöffnet würden, wie z.B. dass die Ladenöffnungszeiten allgemein erweitert würden. Es gelte daher ein klares Signal zu setzen, auch zumal die Tendenz immer mehr Richtung “weniger Konsum” gehen solle, und nicht umgekehrt!

Auch wenn die Tendenz zu weniger Konsum klar zu befürworten ist, wiegt für die Dudeweblog-Redaktion das Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung des Bürgers, wann er arbeiten oder einkaufen möchte, schwerer. Zudem gilt diese Überarbeitung des ArG explizit nur für “Tankstellenshops an Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr, deren Angebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist” (Art. 27 Abs. 1quater).

Weitere (vielleicht tatsächlich fragwürdige) Liberalisierungsvorstösse würden also vor Inkrafttreten ohnehin erneut dem Stimmvolk vorgelegt werden.

Daher ist zu dieser Vorlage ein Ja klar zu präferieren.


Kantonale Vorlagen (Zürich) (blau)

  • 1. Volksinitiative “Für mehr Demokratie” (fakultatives Stimm- & Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene) Nein
    Sinnlose Initiative, zumal Ausländer nach 12 Jahren geradesogut gleich das Bürgerrecht auf Bundesebene (mit vollem, schweizweitem Stimm- & Wahlrecht) beantragen können. Zudem läuft noch eine Debatte über eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes im Parlament (National- & Ständerat), wobei u.a. auch eine Herabsetzung der Wohnsitzvoraussetzung von 12 auf 10 Jahre geplant ist.

Die Vorlage sieht im Detail vor, die Zürcher Kantonsverfassung im 5. Kapitel: “Volksrechte, A. Stimm- und Wahlrecht”, Art. 22 mit einem zusätzlichen Absatz zu erweitern.

Art. 22 (bestehend)
Das Stimm- und Wahlrecht und die weiteren politischen Rechte in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton wohnen, das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Quelle: Behörden des Kantons Zürich – Kantonsverfassung

Art. 22, Abs. 2 (neu)
Die Gemeinden können die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten ausserdem für Ausländerinnen und Ausländer vorsehen, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz leben und seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und die es persönlich beantragen.

Quelle: Behörden des Kantons Zürich – Abstimmungszeitung

Faktisch führt diese Initiative also keineswegs zu mehr Demokratie, wie von Initiantenseite behauptet wird, sondern höchstens zu mehr sinnloser Bürokratie und der Förderung kommunaler Ungleichheiten.

Daher ist zu dieser Vorlage ein Nein klar zu präferieren.


Die Gemeindevorlagen (Stadt Zürich) sind verhältnismässig eher irrelevant, daher verzichte ich auf Parolen, stimme jedoch selber zweimal Nein. Es braucht keine weiteren überteuerten Tempel (Objektkredittotal: SFr. ~320’000’000.00) zur Förderung des Herrschaftsprinzips ‘Panem et Circenses (“Gebt ihnen Brot und Spiele”)!


Also los, Abstimmungsunterlagen hervorkramen, die Paragraphenflut studieren, Hintergrundrecherchen betreiben, oder einfach meine Parolen hier übernehmen, und ab damit ins Couvert (Anleitung für briefliche Stimmabgabe in den Unterlagen), welches dann unfrankiert (zumindest im Kanton Zürich) in den nächsten Tagen in einen Briefkasten eingeworfen werden kann, sofern die Zeit dazu fehlt, die Stimmzettel am nächsten Wochenende direkt an der Urne einzuwerfen (Örtlichkeiten und Öffnungszeiten der Stimmlokale in den Unterlagen). Stimmrechtsausweis unterschreiben nicht vergessen!

Ps. Alles weitere im hiesigen Kommentarstrang. Sachliche Pro/Contra-Argumente von euch sind natürlich willkommen. Die Resultate werden nächsten Sonntag im Artikel nachgetragen.
Pps. Volltextübernahmen (Bild exkl.), egal wohin und über welche Kanäle, sind unter Angabe der Quelle explizit erwünscht!


Quellen:


Letzte Volksabstimmung (inkl. Resultate):

  • Eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 – Abstimmungsparolen

Empfehlung:

  • Vom Staat als verbindendes Regulativ – oder: Wer regiert hier eigentlich?

Nachtrag/Erweiterung vom 15.09.2013, 23:30

Bild eingebaut, und eine Copyright-Freigabe (siehe Pps.) eingefügt.


Wichtiger Nachtrag vom 16.09.2013, 03:00

Liebe Leute

Die letzte Woche vor der Abstimmung naht. Wir haben noch nicht gewonnen, und müssen den Druck aufrecht halten. Eine gute Möglichkeit sind die grossen Bahnhöfe, da können wir in kurzer Zeit eine grosse Präsenz erreichen. Für jeden Tag in der nächsten Woche [16. - 21. September] habe ich für verschiedene Bahnhöfe die Bewilligung eingeholt, damit wir ungestört unsere wichtige Arbeit machen können.

  • Flyeraktion Bahnhöfe 16. bis 20. Sept. 2013
  • Bewilligung: 2013.09.16 “Nein zum Epidemiengesetz” – Zahner Josef

Die Bewilligung im PDF muss unbedingt ausgedruckt und auf sich getragen werden. Die angegebenen Plätze sind einzuhalten.

Unter www.sbb.ch/promotionen ganz unten ist der Link mit Situationsplänen der jeweiligen Bahnhöfe.

Ein wichtiges Anliegen: Auf einem Platz stehen und Flyer verteilen, ist gut. Aber viele Leute eilen vorbei, sie wissen nicht, um was es geht. Darum bitte ich alle Teilnehmer, je ein A3 Plakat auf Rücken und Bauch zu montieren (mit transparentem Klebeband), so sind wir zugleich wandelnde Plakate und werden von sehr vielen Menschen gesehen.

Quelle: Newsletter
Material (Flier, Plakate,…) anfordern


Nachtrag vom 17.09.2013, 03:45

Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) und, gemäss Erhebungen einer Umfrage des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) – welche grundsätzlich immer mit Vorsicht zu geniessen sind, wie sich ja beim EPG gezeigt hat (siehe oben) -, die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung teilen offensichtlich das Fazit der Redaktion hinsichtlich des Wehrpflicht-Neins.

[...]
Eine Freiwilligenarmee hätte massive Rekrutierungsprobleme und würde uns schliesslich zu einer Berufsarmee führen- Eine Entfremdung der Armee von der Bevölkerung wäre die Folge. Damit gefährdet die Initiative die Sicherheit des Landes.

Quelle: http://sog.ch/2013/09/ergebnisse-der-zweiten-srg-umfrage/

ein Artikel des schweizer Dudeweblog

Leser-Telefon:
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Quellen – weiterführende Links
Quellen: Artikel und Text dudeweblog
Foto1: Schweizer Fahne by Andrea Damm, http://www.pixelio.de
Foto2: “Zwangsimpfung” Alle Bildrechte liegen beim Nachrichtenspiegel. Mit Dank an den Regenbogenbieger!)
Video: “NEIN zur Volksabstimmung Epedemiegesetz”, youtube.com – uploader DudeweblogTV

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