Fast 70 Jahre ist es her, dass in der Schweiz die letzte Hinrichtung stattfand. Jetzt will eine Volksinitiative die Todesstrafe wieder einführen und startete eine Unterschriftenaktion, bei der bis zum 24. Februar 2012 100.000 Unterschriften zusammen kommen müssen. Wird diese Quote erreicht, muss sich das Parlament mit der Initiative auseinandersetzen.
Der Auslöser für diese Initiative soll der Mord an einer 28-Jährigen Frau im vergangenen Jahr in Kriens im Kanton Luzern sein. Der Sprecher der Initiative Marcel Graf, ist mit der Schwester der ermordeten verheiratet. Die verstorbene soll ihren Mörder gut gekannt haben.
„Die Würde der Opfer wieder herstellen.“ So begründet man die Aktion, mit der dem Staat die Möglichkeit zur Ahndung solch extremer Verbrechen gegeben werden soll. „Unser Strafrecht ist mit solch grausamen Fällen überfordert. Es fehlen passende Gesetze.“ Damit spricht man besonders den Betroffenen aus der Seele, aber die meisten Politiker sind gegen diese Initiative. Man beruht sich auf die Bundesverfassung, in der steht, dass die Todesstrafe ausdrücklich verboten ist.
Die Todesstrafe wird nur für bestimmte Straftäter gefordert, nämlich „Personen, die in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen“. Spätestens drei Monate nach dem Urteil soll die Hinrichtung vollzogen werden. Die Methode der Tötung sei dem Gericht überlassen.
Die Unterschriftenaktion hat gestern begonnen. Werden die 100.000 Unterschriften innerhalb der Frist erreicht, erklärt das Parlament die Initiative für gültig. Der nächste Schritt wäre dann die Volksabstimmung.