Schweizer Banken verweigern Edelmetall-Auslieferung

Von Julius Hensel

MMnews.de berichtet: Ist Gold und Silber bei Banken noch sicher? Schweizer Banken verweigern Kunden die Auslieferung von Edelmetallen.

Dahinter stecken Bedingungen im Kleingedruckten, welche praktisch für jedes Geldhaus gelten. Im Krisenfall könnte dies dramatische Folgen haben. – Auch bei Aktien kann es Probleme geben.


Vor kurzem berichtete Kingworldnews (KWN), dass eine Schweizer Bank einem Kunden verweigerte, Gold im Wert von 40 Mio. Dollar auszuliefern. Nur durch Drohungen rückte die Bank das Edelmetall nach Angaben von KWN schließlich doch heraus, allerdings erst später und nach langem Hin und Her. Offenbar hatte die Bank, welche allerdings nicht genannt wurde, Schwierigkeiten, an das Gold heranzukommen:

„Es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, die Öffentlichkeit wurde mobilisiert, es bedurfte viel Druck, um dran zu kommen, was meiner Meinung nach daran liegt, dass das Gold nicht da war. Die Bank musste sich beeilen und das Gold irgendwo auftreiben, bevor sie liefern konnte.”

Von ähnlichen Vorfällen berichtet nun auch der Goldexperte James Turk. Er verweist auf  einen aktuellen Fall, bei dem eine schweizer Bank Schwierigkeiten hat, Silber im Wert von 550000 Dollar auszuliefern. Dies sei laut Turk eine Bestätigung, dass die Banken nicht nur Schwierigkeiten bei größeren Abholungen hätten, sondern dass auch bei  kleinen Mengen Probleme bei der physischen Aushändigung bestünden.

Im vorliegenden Fall bestand die Bank darauf, statt des Silbers das Äquivalent an Geld auszuzahlen. Das erstaunte den Kunden umso mehr, als er seit den späten 90igern eine Lagergebühr für sein Silber entrichten musste. – Der Kunde ging also davon aus, dass die Bank sein Silber auch tatsächlich einlagerte. Dies scheint aber offenbar nicht der Fall zu sein. Für Turk ist der Vorfall Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, Edelmetalle sicherheitshalber außerhalb des Bankensystems zu lagern.

Wie MMnews erfuhr, sind die Schwierigkeiten bei der physischen Auslieferung bei Banken kein Einzelfall. Hintergrund: Es handelt sich offenbar um die so genannte Sammelverwahrung. Im Kleingedruckten steht allerdings, dass die Geldhäuser tatsächlich nicht verpflichtet sind, die Edelmetalle einzulagern und der Kunde im Zweifelsfalle nur Anspruch auf den entsprechenden Geldbetrag hat. Dies könnte natürlich im Ernstfall fatale Folgen für die Edelmetallbesitzer haben: Sie kommen in der Krise nicht an Gold und Silber ran, weil einfach zu viele Kunden ihre Edelmetalle abholen wollen und diese im Zweifelsfall gar nicht mehr bei der Bank sind.

Anstatt Edelmetalle tatsächlich zu kaufen garantieren Banken bei der Sammelverwahrung oft nur den Gegenwert in Geld. In der Zwischenzeit verdienen die Institute Zusatzeinnahmen mit dem Geld ihrer Kunden, weil sie dieses ja tatsächlich nicht für die Edelmetalle ausgeben haben. Eine andere Variante besteht darin, die Edelmetalle zwar zu kaufen aber dann zu verleihen, um auf diese Weise Zusatzeinnahmen zu erzeugen. Davon erfährt der Kunde natürlich nichts.

Die Angelegenheit scheint analog zum fraktionalen Banksystem zu funktionieren: Da nur wenige Kunden ihre Edelmetalle tatsächlich physisch haben wollen, werden diese entweder erst gar nicht gekauft oder gegen Zinsen ausgeliehen. Darauf dürfte im Kleingedruckten auch hingewiesen worden sein.

Mehr noch: Edelmetalle unterliegen nicht dem Einlagensicherungsfonds und sind eine Form von Sondervermögen. Falls die Bank Pleite geht, gibt es also keine Haftung bzw. staatliche Garantie. Die Ansprüche sind weg.

Das gleiche gilt übrigens auch bei Aktien: Die Depotbank hat die Möglichkeit, die Aktien ihrer Kunden zu verleihen und damit Geld zu verdienen, ohne den Besitzer darüber zu informieren. Mehr noch: Depotbanken haben sogar die Möglichkeit, Aktienbestände mehrfach zu verleihen. Hier wiederum die gleiche interne Begründung: Nur wenige Kunden machen von ihren Aktienbeständen Gebrauch, indem sie diese zum Beispiel verkaufen. So entsteht ein vollkommen verzweigtes System von Aktienverleihungen, welches im Ernstfall dazu führt, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr an seine Stücke herankommt.

Das ist dann der Fall, wenn eine Bank Pleite geht.  So geschehen zum Beispiel bei der Lehman-Pleite. Lehman hatte ebenfalls Aktien seiner Kunden mehrfach verliehen, um Zusatzeinnahmen zu generieren. Nach der Pleite war es deshalb nicht mehr möglich dem eigentlichen Besitzer die Aktien zurückzugeben, weil sie schon weg waren. Der Kunde verlor damit Millionen bei Lehman ohne irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen zu können – in der Insolvenzmasse von Lehman war bekanntlich nicht mehr viel zu holen.

Wer nicht will, dass seine Aktien ohne sein Wissen verliehen werden dürfen, der muss seiner Depotbank darüber schriftliche Mitteilung machen. Diese wird dann höhere Depotgebühren verlangen. Argumentation: Nur durch die Wertpapierleihe werden bei der Depotbank Zusatzeinnahmen generiert, welche überhaupt erst die niedrigen Depotgebühren ermöglichen. Wer also nicht will, dass seine Aktien hinter seinem Rücken verliehen werden, der muss drastisch höhere Gebühren zahlen.

Und was Gold und Silber angeht: Am besten gleich von der Bank abholen und selbst verstecken. Auch ein Schließfach ist bei einer Bankenpleite bekanntlich schwer zu erreichen.

Quelle: MMnews.de