Schweiz: SRG SSR erfüllt die Online-Vorgaben der Konzession

Von Tobaro

Die vom schweizerischen Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in Auftrag gegebene Analyse der Online-Inhalte zeigt, dass die SRG in ihren Newsportalen die Vorgaben der Konzession grösstenteils erfüllt. Lediglich 3,3 Prozent aller Textbeiträge weisen keinen eindeutigen Sendungsbezug auf.

Die Konzession SRG hält fest, dass Online-Textbeiträge ohne Sendungsbezug in den Sparten News, Sport und Lokales/Regionales auf höchstens 1000 Zeichen zu beschränken sind. Darüber hinaus müssen Textbeiträge mit Sendungsbezug die Information enthalten, auf welche Sendung sie sich beziehen.

Der “KonformitätsMonitor”, die Analyse der SRG-Online-Inhalte, stellt dem Unternehmen ein gutes Zeugnis aus: 97 Prozent aller Textbeiträge in den Newsportalen der SRG (SRF, RTS, RSI und RTR) entsprechen vollumfänglich den Vorschriften und werden als korrekt eingestuft. Bei 3,3 Prozent aller Artikel fehlte eine eindeutige Information, auf welche Sendung sie sich beziehen; in der Studie werden diese als “Grauzone 1″ bezeichnet. Keine einzige Beanstandung liegt in der “Grauzone 2″ – Textbeiträge mit intransparentem Sendungsbezug. Dank konsequenter und wiederkehrender Schulungsmassnahmen der SRG mit den zuständigen Redaktionsmitarbeitenden wurden und werden auch in Zukunft erkannte Mängel korrigiert.

Der “KonformitätsMonitor” untersucht Teile des SRG-Online-Angebots (einschließlich der Verlinkungsstruktur) hinsichtlich ausgewählter Vorgaben der neuen Konzession SRG, die im Juni 2013 in Kraft getreten ist. Die Analyse wird vom Bakom in Auftrag gegeben und von der Abteilung für Medienwandel & Innovation des IPMZ der Universität Zürich durchgeführt. www.srg.ch