Zum 1. April 2012 gelten in der Schweiz neue Regelungen für Onlinehändler. Es handelt sich hierbei um Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb. In Deutschland schon längst Pflicht, gilt dann ebenfalls eine Impressumspflicht.
Weitere Änderungen betreffen die Darstellung technischer Schritte und Abläufe die zum Vertragsabsschluss führen. Zusätzlich wird (endlich) dem Online-Einkäufer die Möglichkeit der Kontrolle über eingegebenen Daten gegeben. In Deutschland ist es schon Pflicht, der Schweizer Kunde kann dann seine gemachten Angaben überprüfen und ggf. korrigieren. Desweiteren müssen zusätzliche Angaben zum Produkt, der Lieferung sowie Zahlungsablauf aufgelistet werden.
Den ausführlichen Bericht kannst Du auf www.dr-schenk.net nachlesen.