“Ich soll dich schön grüßen…, von dem Anwalt…, von dem, den du mir empfohlen hattest.”
Ein Gruß ohne Inhalt.
Weil ich nicht wissen kann, ob dieser hämisch, ironisch oder – worst case – ehrlich gemeint ist. Und dabei gab ich ihr zuvor (prononciert) den Rat: “es ist besser, wenn du NICHT sagst, von wem du diesen Tipp hast!”
Er war im Jahre 2000 der Anwalt meiner Ex. Und er ist offenbar genau das, was eine sich scheiden lassen wollende Frau braucht. Ein Anwalt, der via Ratschlag jedwede Einigung rechtzeitig zu verhindern weiß. Ohne Scham.
Meine Empfehlung war also in Anbetracht der mir geschilderten Intention – DER PARTNER GEHÖRT BESTRAFT! – ehrlich und bedürfnisgerecht.
Aber darüber schreibt man vielleicht ins Internet, reden sollte man über Drahtzieher nie.
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