Schutzzauber vom Zentralregister

Schutzzauber vom ZentralregisterDer Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schaltet sich in die Debatte um den menschenverachtenden Straßenbilderdienst Street View ein. Wie zuvor schon der Bundesverbotsbeauftragte Herrfried Hegenzecht, fordert nun auch Schaar ein zentrales Widerspruchsregister gegen Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet. Diese "Blacklist" könnte beim Bundesblogampelamt im Örtchen Klein-Labenz in der strukturschwachen Region um das mecklenburgische Warin gespeichert und überwacht werden, schlug Schaar der staatlichen Sprachregelbehörde dpa vor, denn es könne nicht angehen, dass Widerspruchsrechte vom guten Willen der jeweiligen Unternehmen abhingen.
Außer seiner professionellen Sicht nicht akzeptabel sei es auch, dass Betroffene einzeln gegenüber allen Anbietern entsprechender Dienste einer Veröffentlichung widersprechen müssten. Hier sei schnelles und entschlossenes staatliches Eingreifen geboten: Ein im Zusammenspiel von Blogampelamt, Bundesverbotsbeauftragtem, Polizei, Justiz und den jeweiligen städtischen Ordnungsbehörden geführtes Widerspruchsregister würde nach den Plänen des Experten die persönlichen Daten aller Deutschen samt deren religiösen, sexuellen und eventuell noch vorhandenen weltanschaulichen Vorlieben enthalten.
Firmen, die menschenverachtende Werbeaussendungen planten, müssten dann vor Beginn einer Kampagne gemeinsam mit den Beamten der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Stiftung Datenschutz als bürgerschaftlich engagierter Träger der Blacklist gegenchecken, wer dem Erhalt welcher Art von Reklame zugestimmt habe, schlug Schaar vor. Er gehe davon aus, dass durch ein zentrales Widerspruchsregister beim Blogampelamt sichergestellt werden kann, "dass ein einziger Widerspruch die Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten im Internet schützt".
Der Datenschutzbeauftragte forderte von der Regierung zudem ein ausdrückliches Verbot der Bildung von Persönlichkeitsprofilen. Ein solches Verbot könnte etwa dazu beitragen, dass Daten über Mieter oder Eigentümer von veröffentlichten Gebäuden nicht mit anderen persönlichen Informationen zusammengeführt und ausgewertet werden können, erklärte er. Das damit automatisch verbundene Ausübungesverbot für Berufe wie Privatdetektiv, GEZ-Fahnder, Journalist und Gerichtsvollzieher müsse ebenso in Kauf genommen werden wie die dann notwendige Auflösung der Schufa, der Finanzämter und der Verkehrssünderdatei in Flensburg, die derzeit noch GPS-Positionen, Namen, Wohnorte und Fotos miteinander zu Strafbescheiden verbindet.
"Die Verknüpfung personenbezogener Daten sollte nur zulässig sein, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind", empfahl Schaar. Danach könnten Menchen künftig selbst darüber bestimmen, ob Behörden, Nachbarn und Kollegen außer ihrem Namen etwaige intime Geheimnisse wie die Wohnadresse, Hobbys, den Geburtstag, den Familienstand oder die Haarfarbe wissen dürften. Liege ein Widerspruch gegen ein illegales Profil vor, übernehme der Bundesverbotsbeauftragte den Fall mit dem Ziel, "irregulären Fremdwissen" durch "geeignete Maßnahmen" (Herrfried Hegenzecht) zu löschen. Legal erstellte Profile könnten sicher über die staatlich garantierte De-Mail zum Gegenlesen und zur Korrektur an die jeweiligen Betroffenen und das Bundeskriminalamt geschickt und von dort dann digital gegengezeichnet zurückgesandt werden.


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