Schutz vor Gefahren aus Heilpflanzen

Von Astrid Kirchmeier @AKirchmeier

Nicht jede Pflanze gilt als Heilpflanze.

Nahezu jede Pflanze enthält so viele wertvolle Inhaltsstoffe, dass sie auf die Gesundheit des Menschen Einfluss nehmen kann. Was eigentlich dem Schutz der Pflanze dient, haben Naturheilkundige schon vor langer Zeit als hilfreich für den Menschen entdeckt.

Doch nicht jede Pflanze darf so ohne weiteres als Heilpflanze benannt werden. Längst ist auch in diesem Bereich die Bürokratie eingezogen. Als Heilpflanze dürfen nur solche bezeichnet werden, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und im Deutschen Arzneibuch verzeichnet sind. Das ist aber nicht nur Bürokratie, sondern hat durchaus seinen Sinn.

Voraussetzung für Heilpflanzen

So sind mit der Zulassung strenge Voraussetzungen verknüpft. Unter anderem kommt es auf die richtigen Wirkstoffmengen an. Aber auch darauf, dass die richtigen Pflanzenteile verwendet werden und bestimmte Grenzwerte für Pestizide und Schwermetalle nicht überschritten werden, neben vielen weiteren Voraussetzungen. Daran erkennt man aber auch den Zweck dieses Aufwandes: Den Schutz der Anwender. Vor Nachteilen aus Belastungen der Pflanzen, aber auch vor Mogelpackungen, die es in dieser Branche leider trotz aller Regeln gibt.

Eine Bestätigung, dass Heilpflanzen wirken

Aber noch etwas schützt das: Ob gewollt oder ungewollt wirkt die Zulassung jenen Kritikern entgegen, die die Naturheilkunde am liebsten aus der Medizin verbannen möchten. Zugelassen wird nämlich nur, was auch wirklich wirkt. So gewinnt die Pflanzenheilkunde an Reputation.

Allerdings ist die gesetzliche Regelung nicht ganz unumstritten. Naturheilkundige sehen darin eine zu enge Begrenzung. Viele Pflanzen enthalten hochwirksame Inhaltsstoffe, auch wenn sie nach den gesetzlichen Regelungen nicht oder noch nicht anerkannt sind.