Schutz vor Berufsunfähigkeit

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Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist gerade für die heute junge Generation so wichtig wie der Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages. Denn Gesetz den Fall, ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer kann aufgrund einer schweren Erkrankung seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben und wird von seinem Arzt berufsunfähig geschrieben, erhält er nur dann eine Leistung von der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung, sollte er vor dem 01.01.1961 geboren sein.

Später geborene Arbeitnehmer werden als erwerbsunfähig eingestuft mit der Folge, dass sie ihre Arbeitskraft gemäß ihren gesundheitlichen Möglichkeiten dem Arbeitsmark zur Verfügung zu stellen haben. Die Folge ist nicht selten ein Abrutschen in die sozialen Sicherungssysteme.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung verhindert zu großen Teilen die auch mit finanziellen Einbußen verbundenen Folgen. Versicherte können diese Versicherung als Einzelversicherung über ein privates Versicherungsunternehmen abschließen; sie kann aber auch als Ergänzungsversicherung in eine Kapitallebens- oder -rentenversicherung integriert werden.

Vor einem Abschluss ist es allerdings wichtig zu klären, dass die Versicherung dem Versicherten eine so genannte Nachversicherungsgarantie gewährt. Diese besagt eine Erhöhung der Leistung im Versicherungsfall, also eine Aufstockung der Berufsunfähigkeitsrente, für den Fall einer Heirat oder auch eines Arbeitsplatzwechsels. Die Nachversicherung erfolgt in der Regel ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung.

Tritt der Leistungsfall aber ein, muss die Berufsunfähigkeit mindestens 50 % betragen und durch ein ärztliches Attest dokumentiert und festgestellt werden. Allerdings behält sich die Versicherung das Recht vor, die Leistung zumindest vorerst zu verweigern und die so genannte abstrakte Verweisung auszusprechen. Nach geltender Rechtsprechung ist dies durchaus möglich und bedeutet, dass der Versicherte gemäß seiner Lebensstellung und seiner beruflichen Aus- und Weiterbildung auf eine andere Tätigkeit hin verwiesen werden kann. Diese anderweitige Tätigkeit kann auch mit einer finanziellen Verschlechterung einhergehen, die vom Versicherten in Kauf genommen werden muss; allerdings nur bis zu einer maximalen Obergrenze von 20 % im Vergleich zum eigentlichen vor der Feststellung der Berufsunfähigkeit erzielten Verdienst.

Viele Versicherer verzichten allerdings mittlerweile auf die abstrakte Verweisung. Wenn man nach einem geeigneten Tarif sucht, sollte man unter anderem auf diesen eindeutigen Verzicht achten. Auch der Preis ist ein wichtiges Vergleichskriterium. Auf berufsunfaehigkeit.com sind Testergebnisse von Finanztest zusammengefasst. Mithilfe eines der Beratung durch einen unabhängigen Experten, können Sie jedoch eine günstige und leistungsstarke Versicherung finden.


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