Schutz durch eine Unfallversicherung
Ein Unfall ist schnell geschehen. Ob im Familienumfeld, also der eigenen Wohnung, auf der Straße, im Geschäft oder auf Arbeit. Ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis, so die Definition eines Unfalls, tritt täglich tausendfach auf. Meist mit marginalen Folgen. So muss ein Sturz von der Leiter nicht unbedingt im Krankenhaus enden.
Viele Unfälle gehen jedoch so aus, dass der betroffene Mensch dauerhafte Schäden davon trägt. Bei Unfällen im Straßenverkehr kann das jeder jederzeit im Fernsehen sehen. Doch auch Haushaltsunfälle, mit Abstand die häufigsten Unfälle in Deutschland, können böse ausgehen. Man denke nur an den Topf kochendes Wasser, den das Kleinkind vom Herd reißt. Egal, wer den Unfall verursacht hat, der Unfallverursacher muss immer dafür aufkommen und den Schaden begleichen. Wenn, ja wenn er das kann.
Wer leistet bei einem Unfall
Geschieht ein Unfall im öffentlichen Raum, beispielsweise weil der Senior über eine unebene Pflasterung des Gehwegs stürzt, tritt der kommunale Schadensausgleich ein. Ist es ein Arbeitsunfall, leistet die Berufsgenossenschaft. Bei einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Weil das so ist, wissen die meisten Menschen, dass ihnen schon irgendwoher der Schaden ausgeglichen werden wird.
Und wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Denn die Leistungen all dieser Träger der Unfallversicherung, egal ob kommunal oder privat, sind geringfügig. Die Unternehmen werden in jahrelangen Gerichtsprozessen versuchen, ihre Leistungspflicht zu negieren oder zu minimieren. Wer da keinen langen Atem hat, geht leer aus. Genau für einen solchen Fall gibt es die private Unfallversicherung.
Private Unfallversicherung für die ganze Familie
Klar, wer einen Unfall erlitten hat, hat schon den Schaden. Er muss nicht auch noch um Schadenersatz kämpfen müssen. Will er auch nicht. Klar ist auch, dass es für ein und denselben Unfallschaden nicht 2 Zahlungen geben kann. Deshalb leistet eine private Unfallversicherung nur dann, wenn es von anderer Seite her keinen Ausgleich in entsprechender Höhe gibt.
Dafür leistet sie aber wesentlich schneller und mehr als die anderen Unfallversicherungsträger. Der Geschädigte muss lediglich einige Gutachten von Ärzten erbringen, damit die Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung eintritt. Und: Der Betroffene kann in seinem Versicherungsvertrag genau ersehen, welche Leistung er erhalten wird. Deshalb: Unbedingt für alle Familienmitglieder einer private Unfallversicherung abschließen.