Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Die Stadt Augsburg hat nach der Gruppenvergewaltigung einer 15-jährigen Schülerin dahingehend richtig reagiert, hier werden in Asylantenheimen nur noch minderjährige Schülerinnen eingelassen, wenn sie eine Erlaubnis der Eltern, oder sonstigen erziehungsberechtigten Personen vorlegen können aus der hervor geht, dass sie mit dem Aufenthalt der Minderjährigen in einem Asylantenheim einverstanden sind.
Die Belieferung von sexsüchtigen Gewaltverbrechern mit minderjährigen Schülerinnen, die ab dem 20.05.2019 allerdings als bedauernswerte “Patienten“ anzusehen sind, weil die „WHO” die Sexsucht in eine behördlich anerkannte Krankheit verwandelt hat, findet natürlich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern in allen Bundesländern statt, wobei es in den von den GRÜNEN mit regierten Bundesländern außer Frage steht, ob die Zuführung von Minderjährigen aufgrund diverser dahingehender Vorkommnisse eingestellt wird, von einer Partei, die jahrelang dafür plädiert hat, dass die Schändung von Kindern gesetzlich legalisiert wird und die ein Sammelbecken für Pädophile und Päderasten war und ist kann man schließlich nicht erwarten, dass sie die “Ideale” von Mitgliedern bekämpft.