Lindsay Lohan hat sich, während ihrer neuesten Gerichtsverhandlung heute, bezüglich des Vorwurfes der Verletzung ihrer Bewährungsauflagen für schuldig bekannt. Daraufhin teilte Richterin Stephanie Sautner ihr mit, dass sie für 30 Tage ins Gefängnis muss. Die Haftstrafe wird nicht zu Hausarrest umgewandelt oder verkürzt, wie Sautner ebenfalls klar stellte. Am 9. November muss Lindsay sich in Gewahrsam begeben.
Neben der Haftstrafe will das Gericht, dass Lindsay ihre Bewährungsauflagen zu Ende führt. Das Frauenhaus, bei dem Lindsay bisher einen Teil ihrer Sozialarbeit geleistet hatte bis diese sie aus der Einrichtung verbannt hatten, will Lindsay nicht mehr zurück haben. Eine andere charitative Einrichtung für obdachlose Frauen will Lindsay nicht haben, da sie befürchten, dass die 25-jährige ein schlechtes Vorbild für ihre Schützlinge ist. Bleibt nur noch die Gerichtsmedizin, bei der Lindsay bereits einige Male ausgeholfen hatte.
Die Richterin verdonnerte Lindsay dazu, ihre restlichen Sozialstunden in der Gerichtsmedizin von Los Angeles abzuarbeiten. Bis Ende März 2012 hat das Gericht für die Schauspielerin einen Zeitplan aufgestellt, wann sie dort erscheinen muss. Parallel dazu muss sich Lindsay weiterhin in Therapie begeben. Außerdem darf Lindsay nicht mehr über ihre Arbeit in der Gerichtsmedizin tweeten. Verstößt sie erneut gegen die neuen Bewährungsauflagen oder schafft sie es nicht diese bis dahin abzuleisten, wird automatisch ein Haftbefehl erstellt und Lindsay muss für 270(!) Tage ins Gefängnis, da ihre Bewährung (erneut) aufgehoben wird.