Schornsteinfegermeister
6. Januar 2014 von christian | Keine Kommentare
Schornsteinfegermeister
Die Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister eignet sich für interessierte Mitarbeiter im Schornsteinfegerhandwerk, die mehr Verantwortung möchten und zum Beispiel einen Kehrbezirk übernehmen wollen. Die Schornsteinfegermeister sind bei der Überprüfung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie deren Reinigung, mit Fach- und Führungsaufgaben betraut. Hierbei sind sie häufig von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Bezirksschornsteinfeger mit einem eigenen Kehrbezirk bestellt. Ein bevollmächtigter Schornsteinfegermeister ist in seinem Kehrbezirk für alle in der Kehr- und Überprüfungsverordnung vorgesehenen Arbeiten zuständig und überwacht die Arbeit der Angestellten und Auszubildenden. Zusätzlich achten sie bei den Kontrollen auf die Vorschriften der Energieeinsparverordnungen und des Immissionsschutzes.
Die Aufgaben als Schornsteinfegermeister im Detail
Ein Schornsteinfeger übernimmt die folgenden Aufgaben:
- Das Kehren und reinigen von Schornsteinen, Feuerstätten, Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen
- Die Prüfung von Anlagen auf Betriebs- und Feuersicherheit
- Das Durchführen von Emmissionsmessungen an Feuerungsanlagen
- Die Überprüfung von Wirkungsgrad und Wirtschaftlichkeit der Feuerungsanlagen
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Emmissionskatastern
- Die Meldung der festgestellten Mängel an den Grundstückseigentümer und der zuständigen Behörde
- Eine Mitwirkung bei Rohbau- und Gebrauchsabnahmen von Kaminen und Feuerungsanlagen
- Die Unterstützung der Behörden bei Brandverhütungsmaßnahmen
- Die Prüfung der Heizungsanlagen auf Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung oder jedoch Feststellung von Nachrüstbedarf
- Eine Beratung der Kunden in feuerungstechnischen und baurechtlichen Fragen
- Die Mitwirkung an der betrieblichen Ausbildung
- Die Planung und Steuerung der vorgeschriebenen Arbeiten der Kehrverordnung im Kehrbezirk
- Das Führen eines Kehrbuches als Bezirksschornsteinfeger mit Informationen zu Eigentümer, Anlage und Prüfungsergebnissen
- Das Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen nach der Einsparverordnung (EnEV) für Eigentümer
Zulassungsvoraussetzungen
Um nach der Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister auch zur Prüfung vor der zuständigen Kammer zugelassen zu werden sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung zum Schornsteinfeger
- oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten industriellen Beruf
- oder eine Meisterprüfung in einem Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe
- oder der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mehrjährige Berufstätigkeit im Schornsteinfeger-Handwerk
Inhalte der Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister
Im Rahmen der Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister werden folgende Inhalte vermittelt:
- Fachpraktische Kenntnisse
- Das Kehren, reinigen und überprüfen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
- Die Reinigung von Lüftungsanlagen und ähnlichen Anlagen
- Durchführen der Feuerstättenschau
- Das Feststellen von Mängeln, Funktionsstörungen, Belästigungen und Gefahren
- Die Durchführung der baurechtlich vorgeschriebenen Prüfungen und Begutachtungen - Schornsteinfegerrecht
- Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsvorschriften
- Kenntnis über die Kehr- und Überprüfungsordnung sowie der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung - Baurecht und Brandschutzrecht
- Die Anwendung der Bauordnungen und Brandschutzbestimmungen
- Kenntnis über die bauaufsichtsrechtliche Zulassung - Immissionsschutz- und Energie-Einsparungsrecht
- Das Anwenden des Immissionsschutz- und Energie-Einsparungsrecht
- Die Einhaltung der Grundsätze zur Durchführung von Messungen - Unfallverhütung, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Das Kennen der berufsbezogenen Vorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
- Das Beachten von Sicherheitsregeln - Das Führen und Verwalten eines Kehrbezirkes
- Das Erstellen eines Jahresarbeitsplan
- Die Gebührenermittlung und -berechnung durchführen
- Die Kundenberatung - Aufbau und Funktion von Feuerungs- und Lüftungsanlagen
- Das Kennen von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken
- Das Kennen der Sicherheits-, Steuer- und Regeleinrichtungen - Aufbau und Funktion von Mess- und Prüfgeräten
- Das Einsetzen von Mess- und Prüfgeräten für die Immissionsschutzmessung
- Die Nutzung von Mess- und Prüfgeräten für Feuerungs- und Lüftungsanlagen - Chemische und physikalische Vorgänge in der Feuerungs- und Messtechnik
- Das Kennen von Brennstoffen, Verbrennungsvorgängen und Feuerungstechnik
- Das Erlernen der Elektro-, Wärme- und Messtechnischen Grundlagen - Technische Mathematik
- Das Durchführen von verbrennungs-, feuerungs-, strömungs- und wärmetechnischen Berechnungen - Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Grundlagen
- Das Beurteilen der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
- Die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
- Die Entwicklung von Unternehmensführungsstrategien - Berufs- und Arbeitspädagogik
- Das Prüfen der Ausbildungsvoraussetzungen und Planen der Ausbildung
- Die Vorbereitung der Ausbildung und Einstellung der Auszubildenden
- Die Durchführung der Ausbildung und der Abschluss
Dauer und Kosten
Die Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister findet im Normalfall in Vollzeit statt und dauert ein Jahr. Die Ausbildung wird an den Meisterschulen und Bildungsträgern der jeweiligen Berufsverbände oder Handwerkskammern durchgeführt. Die Kosten für die Weiterbildung erfragen Sie bitte direkt bei den jeweiligen Anbietern.
Schornsteinfegermeister Gehalt
Das Einkommen als Schornsteinfegermeister unterscheidet sich je nach Region. Es liegt im Durchschnitt brutto bei ca. 2720,–EUR im Monat. Es gibt hierbei jedoch eine sehr große Bandbreite. Das geringste Gehalt als Schornsteinfegermeister liegt bei ca. 2000,–EUR während das höchste Einkommen bei ca. 3312,–EUR liegt. In den angegebenen Werten sind jedoch noch nicht die Beschäftigungsart in Vollzeit oder Teilzeit berücksichtigt. Nachzulesen sind die Werte übringes auf der Internetseite www.nettolohn.de
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