schnippel

Von Kinderdok

oh wow, der blätterwald raschelt.

es geht um die entscheidung des landgerichts köln, dass die beschneidung eines jungen aus religiösen gründen als strafbare körperverletzung zu werten sei (urteil vom 7. mai 2012 – 151 ns 169/11). jeder, der mehr oder weniger involviert ist, meldet sich nun zu wort, vertreter der muslime in deutschland im einklang mit dem zentralrat der juden, auch die einschlägigen tageszeitungen, wie die süddeutsche (im feuilleton, aha!), und zuletzt auch die deutsche bischofskonferenz.

ich werde mich nicht in die religiösen beweggründe der circumcision einmischen. für ärzte sollte alleine die medizinische entscheidung führen: bei einer phimose, der angeborenen vorhautenge, welche auch unter konservativen maßnahmen (z.b. cortisonsalbe) über das sechste lebensjahr hinaus besteht, oder wenn diese rezidivierende entzündungen macht und oder vernarbungen aufweist, sollte eine operation erfolgen. ansonsten kann eine nicht erfolgte befreiung der glans zu erheblichen problemen bei der späteren funktion des penis führen. autsch.
wohlgemerkt: das oft zitierte hygieneargument, oder dass frauen von beschnittenen männern weniger gebärmutterhalskrebs bekämen, bleibt stets sehr umstritten. die debatte vermischt stets glauben und wissenschaft, und vielleicht sind diese argumente nur “rationalisierungen eines ursprünglichen motivs” (zitat christoph türcke, philosoph in der süddeutschen).

eine beschneidung ist, egal ob bei mann oder frau, juristisch gesehen, zuerst einmal eine körperverletzung, genau wie jeder sonstige eingriff in die unversehrtheit des körpers. so lange der patient nicht in den eingriff einwilligen kann. die abwägung, ob der patientenwille (also des kindes) oder der wille der eltern über das minderjährige mehr wiegt, spielt imho auch keine rolle, da man mit einer rituellen beschneidung warten kann, bis der patient selbst die folgen dieser op abschätzen kann. und damit auch, ob er – bei dieser irreversiblen op – einer bestimmten religion angehören möchte.

wenn muslimische oder jüdische eltern mit der bitte um überweisung zu einer circumcision aus religiösen gründen kommen, lehne ich das ab. für mich zählt alleine der medizinische aspekt. und nur dann muß auch das gesundheitssystem zahlen. ob die eltern dann den eingriff trotzdem durchführen lassen und ob sie und der operateur dann strafbar sind – muß auf anderer, philosophisch-religiöser und ethischer ebene entschieden werden. man sieht sich in karlsruhe wieder.

siehe auch: zizi.