Mit, diplomatisch ausgedrückt, ratslos-irritiertem Gesichtsausdruck marschierte sie daraufhin zum Schalter und bat um eine Erklärung. Die bekam sie zwar, die Irritation aber blieb. Der Grund, ihre Karte einzubehalten lag nicht etwa an Claudias exzessivem Konsumverhalten, sondern daran, dass Claudia am vergangenen Samstag umgezogen ist. Offensichtlich hatte die Bank zwischen Samstag und dem gestrigen Freitag versucht, Kontoauszüge an die alte Adresse zu schicken, die ein pflichtbewusster Briefzusteller statt, wie vereinbart, nachzusenden, back to sender deklarierte. Das war für die UBS Grund genug, Claudia kurzerhand den Zugriff auf ihr Guthaben zu entziehen. Erziehungsmaßnahme à la Suisse? Eher wohl rustikales Brauchtum, das bei uns in Deutschland keine Rechtsgrundlage finden würde und mich als (deutsche) Juristin schlicht fassungslos machen.