Wer wie Laura Gaida vom Focus meint - um die Herausgeber Helmut Markwort und Uli Bauer nebst deren Chefredakteur Robert Schneider nicht zu vergessen - Gräuelmärchen zu verbreiten, der sollte endlich dafür haftbar gemacht werden. Die genannten Pressebanditen sind nach § 129 a, Absatz 5, zu verurteilen. Und zwar ohne jegliche Gnade. Allein schon deshalb, weil es sich um Wiederholungstäter und um Vorsatz handelt.
Schluss mit lustig: Die Unterstützung terroristischer Vereinigungen unterliegt nicht der Pressefreiheit
Erstellt am 1. März 2017 von LuxWer wie Laura Gaida vom Focus meint - um die Herausgeber Helmut Markwort und Uli Bauer nebst deren Chefredakteur Robert Schneider nicht zu vergessen - Gräuelmärchen zu verbreiten, der sollte endlich dafür haftbar gemacht werden. Die genannten Pressebanditen sind nach § 129 a, Absatz 5, zu verurteilen. Und zwar ohne jegliche Gnade. Allein schon deshalb, weil es sich um Wiederholungstäter und um Vorsatz handelt.