Schloss Marienburg - den Schrott für´s Volk

Schloss Marienburg - den Schrott für´s VolkWenn man als Nachfahre des durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung in Deutschland abgeschafften Adels auch heute noch sorgenfrei von den Erträgen dessen leben möchte, was sich die Vorfahren durch Unterdrückung ihrer Untergebenen über Jahrhunderte zusammengerafft hatten, sollte man totes Kapital und verlustbringende Immobilien rechtzeitig abstoßen, bevor derartiger Schrott den unverdienten Wohlstand gefährdet.
Folgerichtig verscheuerte Ernst August Albert Paul Otto Rupprecht Oskar Berthold Friedrich-Ferdinand Christian-Ludwig Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland im Rahmen einer Auktion vom 30. September bis zum 3. Oktober 2005 im Schloss Marienburg auf fünf Etagen meistbietend etwa 20.000 Kunstgegenstände der welfischen Haus- und hannoverschen Landesgeschichte, die insgesamt ca. 44 Millionen Euro einbrachten.
Aktuell hat es dessen Sohn, Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, geschafft, nun auch das marode Schloss Marienburg für einen Euro an die Liemak Immobilien GmbH, eine Tochter der Klosterkammer und Sonderbehörde des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, abzustoßen, um sich auf diese Weise von den lästigen Verpflichtungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zu befreien. Bei einem geschätzten Sanierungsbedarf des Schlosses von etwa 27 Millionen Euro ist der Verkauf ein echter Befreiungsschlag.
Denn nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz sind Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt. Die Verpflichteten oder die von ihnen Beauftragten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht durchzuführen. Natürlich können Erhaltungsmaßnahmen nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet, aber wer möchte im Rahmen einer Auseinandersetzung über die Unzumutbarkeit der Erhaltungsmaßnahmen von Schloss Marienburg schon detailliert über sein Vermögen Auskunft geben und erläutern, wohin das Geld aus vorangegangenen Verkäufen geflossen ist.
Da ist die die Sozialisierung absehbarer Verluste durch das unrentable Schloss Marienburg ein gelungener Ausweg auf Kosten der Allgemeinheit, um in Zukunft sich ins Fäustchen lachend die Früchte des nicht verlustbringenden Vermögens genießen zu können. Ab und an kann man sich sicherlich mit wohlwollenden Gesten über den Fortgang der Sanierungsmaßnahmen am Schloss Marienburg informieren, drei Kreuze machen, dass man den ganzen Scheiß nicht mehr am Hacken hat und sich vom verblödeten Volk weiter als Erbprinz, Adeliger oder Hauschef feiern lassen.399e16cb3e0f46acbcf4115bbc1a48ef

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