Der jetzt für den 6. Mai angesetzte NSU-Prozess in München soll weiterhin von nur 100 Menschen live mitverfolgt werden können. Und das, obwohl es dabei um eine Mordserie geht, die von Neo-Nazis mitten in Deutschland an Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln begangen wurde. Verschleierungstaktik, das seltsame Rumgeeiere des OLG München?
Das neu ausgerufene Losverfahren als Reaktion auf die Bundesverfassungsgericht-Entscheidung zur Vergabe von Journalistenplätzen wird nicht öffentlich sein. Der Spiegel macht sich Sorgen, beim geplanten Losverfahren keinen Platz zu ergattern. Es gibt kein Kontingent für medienunabhängige Freie. Seltsamerweise soll für persischsprachige Medien ein Platz reserviert sein. Und der türkische Botschafter und der Menschenrechtsbeauftragten des türkischen Parlaments haben weiterhin keine Plätze, obwohl 8 der 10 NSU-Mordopfer türkisch-stämmig waren. Nebenkläger-Anwälte haben jetzt eine weitere Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ziel: Video-Übertragung in einen angrenzenden Raum, ohne Revisionsgrund-Risiko.
Aber vielleicht hat diese Verschleierungstaktik ja System. Obwohl in den Verfassungsschutzämtern tonnenweise Beweismaterial vernichtet wurde, kommt immer wieder Zeug an die Oberfläche, das eine allzu große Nähe zur Neo-Nazi-Bewegung und zur NSU-Zelle nahelegt. Kann also gut sein, dass nach Prozessende noch viele Fragen offen bleiben. Etwa die, was im Wohnwagen wirklich passierte und wie es zum Tod von Mundlos und Böhnhardt kam.