Eine Nacht unter freiem Himmel verbringen – viele lieben es, doch nicht überall ist das Zelten am Berg erlaubt. Unser Überblick schafft Klarheit.
Laue Sommernächte in den Bergen verbringen. Über dem Kopf nichts als eine dünne Zeltplane, oder den klaren Sternenhimmel. Die ersten und die letzten Sonnenstrahlen des Tages bekommt man ganz unmittelbar mit. Ein Outdoor-Abenteuer, das man nicht überall erleben kann, oder besser gesagt darf. Wir klären, wo du dein Zelt aufschlagen kannst und wo du es lieber bleiben lässt.
Begriffsklärung: Zelten, Campieren, Biwakieren
- Zelten: Geplantes Übernachten im Freien. Dem Gesetz ist es egal, ob du dafür ein Zelt, einen Biwaksack oder Ähnliches verwendest
- Campieren: wird als Synonym für das Wort Zelten gebraucht
- Alpines Biwakieren: Darunter ist das ungeplante Notbiwak zu verstehen, das man im Falle einer Verletzung, einem Schlechtwettereinbruch oder Dunkelheit einrichtet. Dieses bleibt immer und überall legal. Geplantes und damit vorsätzliches Biwakieren ist jedoch wie geplantes Zelten zu behandeln und kann auch strafbar sein.
Wer also als Alibi angibt, dass er ein Notbiwak einrichten musste, aber Kaffeekocher, Zahnbürste, Isomatte und eine Essensration für drei Tage bei sich trägt, hat Erklärungsbedarf.
Österreich
Absolut eindeutig ist die rechtliche Lage in Österreich was Waldgebiete anbelangt. Es steht zwar jedem zu, den Wald zu betreten, davon ausgenommen ist aber explizit das „Lagern bei Dunkelheit“. Somit ist das Zelten im gesamten Waldbereich verboten. Und zwar in allen Österreichischen Bundesländern. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vorliegt.
Gebirgsregionen oberhalb der Baumgrenze bezeichnet man als alpines Ödland. Die Regelungen, die hier gelten, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Verschiedene Gesetzte wie das Naturschutzgesetz oder das Campinggesetzt gestalten die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Ausnahmslos verboten ist das Zelten am Berg in Kärnten, Tirol und Niederösterreich. Darunter fällt auch das geplante Biwakieren mit Schlafsack. Wer in der freien Landschaft übernachten will, darf das nur auf genehmigten Campingplätzen. Überall sonst drohen saftige Geldstrafen. In Kärnten bis zu 3.600 €, in Niederösterreich sogar bis zu 14.000 €. Ausgenommen davon ist das alpine Biwakieren „während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes“. Darunter fallen etwa Verletzungen, Schlechtwettereinbrüche oder Dunkelheit.
Campingfreundlicher sind die restlichen österreichischen Bundesländer. In Oberösterreich, der Steiermark, in Vorarlberg und in Salzburg darf man sich frei im alpinen Gelände bewegen. Darunter fällt auch das Zelten. Wo man aber auch hier sein Zelt nicht aufstellen darf sind Almen, genauer als Weide genutzte Gebiete. In Salzburg kann das Aufstellen von „Zelten, Wohnwagen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften außerhalb von Campingplätzen vom Bürgermeister untersagt werden“. Generell gilt überall: das Zelten im Hochgebirge sollte mit größter Sensibilität und im Einklang mit der Natur durchgeführt werden. Darauf wird speziell im „Salzburger Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland“ hingewiesen.
Der Vollständigkeit halber erwähnen wir auch kurz das Burgenland – obwohl man das alpine Ödland hier vergebens sucht. Was das Freiland betrifft, so ist das Zelten dort erlaubt. Einschränkungen macht das Burgenländische Camping- und Mobilheimplatzgesetz allerdings für Gruppen ab zehn Personen, sowie bei Aufenthalten, die länger als drei Tage dauern. Diese sind bei der entsprechenden Bezirksverwaltungsbehörde bis spätestens eine Woche vor dem Zeltlager anzumelden.
Das Zelten in Schutzgebieten unterliegt besonderen Regelungen. Schutzgebiete zeichnen sich durch einen sehr geringen Erschließungsgrad, eine hohe Attraktivität des Landschaftsbildes und einen Reichtum an geschützten Tieren und Pflanzen aus. Gerade das macht sie natürlich für Zeltabenteurer attraktiv. Schutzgebiete mit durchwegs strengen Vorgaben sind zum Beispiel Nationalparks. Wir raten, sich vor einer geplanten Tour genau über bestehende Regelungen zu informieren. Geht aber mal davon aus, dass das Zelten in Nationalparks ungern gesehen wird.
Wer genauere Informationen für ein bestimmtes Gebiet sucht, der kann im Internet unter http://www.ris.bka.gv.at das jeweilige Bundesland anklicken und mit dem Suchbegriff »biwakieren« oder »kampieren« die Gesetze finden.
Deutschland
In Deutschland muss man sich durch einen ähnlich großen Paragraphen-Dschungel schlagen, wenn man erfahren will, unter welchen Umständen man am Berg übernachten darf. Auch hier regelt jedes Bundesland selbst, wo gezeltet werden darf. Zelten in der freien Landschaft ist in Deutschland aber im Gegensatz zu Österreich, in keinem Bundesland explizit verboten.
Campingfreie Zone sind in Deutschland ebenfalls Wälder. Allerdings nur, wenn man im Zelt übernachtet. Das Übernachten ohne Zelt ist in den Waldgesetzen nicht geregelt. Ob das wilde Nachtlager geduldet wird, liegt im Ermessen der Förster.
Schlägt man sein Nachtlager auf Privatgrund auf, benötigt man die Einwilligung des Grundstückeigentümers. Wer ungefragt sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, begeht Hausfriedensbruch.
In Gebieten, die einem besonderen Schutz unterliegen, braucht man erst gar nicht um Erlaubnis zu fragen. Hier gelten wie in Österreich strenge Regeln. Zelten in Nationalparks, Naturschutzgebieten, geschützten Biotopen, Wildschutz- und Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Auch die Förster werden in solch sensiblen Naturräumen wenig verständnisvoll sein.
Schweiz
Oberhalb der Baumgrenze ist das Campieren in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Das Schweizer Jedermannsrecht gestattet jedem das Campen für ein oder zwei Nächte auf unkultiviertem Land, das eindeutig nicht in einem Schutzgebiet liegt. Wenn Du Dich beim wilden Zelten oder sogar beim Feuermachen in einem Naturschutzgebiet oder einem Nationalpark erwischen lässt, kann das Strafen von 10.000 € oder mehr setzen. Wichtig ist es in der Schweiz vor allem, sich nach Verbotsschildern umzusehen. In den meisten Kantonen weisen Straßenschilder ausdrücklich darauf hin, ob in der jeweiligen Zone ein Zeltverbot besteht. Die Gesetze der einzelnen Kantone in der Schweiz sind unter der Internetadresse http://www.blw.admin.ch einzusehen.
Skandinavien
Die skandinavischen Länder sind das Camping-Paradies schlecht hin. Das Jedermannsrecht erlaubt es in Skandinavien jedem, sein Zelt irgendwo im Nirgendwo aufzustellen. Es ist ein uraltes Gesetz, das sowohl in Norwegen, Finnland als auch in Schweden gilt und nachdem Land zwar von einer Person besessen und betreut werden kann, jedoch immer allen Menschen zur Verfügung stehen muss.
Das Zelten sowie das Übernachten unter freiem Himmel sind auf offenem Land überall erlaubt, solange man mindestens 150 Meter Abstand zum nächsten Haus oder zur nächsten Hütte einhält. Auf Parkplätzen und bewirtschafteten Feldern darf man nicht zelten oder übernachten, dasselbe gilt für eingezäuntes Land – es sei denn, man hat die Erlaubnis des Landeigentümers. Eine Erlaubnis ist ebenfalls erforderlich, wenn man länger als zwei Nächte an einer Stelle bleiben möchte. Dies gilt jedoch nicht für das Zelten in den Bergen oder an anderen abgelegenen Orten.
Italien
In Italien ist wildes Zelten generell verboten. Besonders strickt greifen die Behörden in Küstennähe durch. Das Zeltverbot gilt auch in den Dolomiten.
Die Natur schätzen
Nicht überall, wo das Zelten am Berg verboten ist, werden die Gesetzte auch so strikt durchgesetzt, wie sie am Papier formuliert sind. Wer sich benimmt, sich unauffällig verhält, keine Lagerfeuer entzündet oder Müll hinterlässt, kommt oft ohne Strafen durch.
Leider schaffen es viele „Bergfreunde“ nicht, ihren Müll wieder mit nachhause zu nehmen. Außerdem würden wir euch raten, biologisch abbaubare Zahnpaste und Seifen zu verwenden. Hinterlasst den Berg so, wie ihr in am Vorabend bezogen habt. Oder noch sauberer. Wir packen oft auch den Müll anderer in unsere Rucksäcke und bringen ihn wieder ins Tal.