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Autor: Matthias Schreiber | CC-BY-SA 3.0 unported" width="400" />(Matthias Schreiber auf qpress - zugelassen beim Ministerium für Staatssatire) Junge, Junge, Junge … da haben wir jetzt aber ein Thema erwischt, das so oder so nur in die Hose gehen kann. Die einen wollen ein wenig Verstümmelung im Namen der Religionsfreiheit erlauben, die anderen sehen die körperliche Unversehrtheit von Kindern als das höhere Gut und wollen ein Verbot. Da hat das Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen Az. 151 Ns 169/11 ein wegweisendes Urteil gesprochen, ganz im Einklang nicht nur mit deutschem Recht: Der Körper des Kindes werde durch die im Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert und läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.“ Und eine Körperverletzung ist dieser Eingriff allemal. Jetzt fühlen sich alle Seiten am Schwanze gepackt und suchen nach Rechtfertigungen die ein Für und Wider begründen könnten.Muslime und Juden fühlen sich gleichermaßen angegriffen, weil ihnen eine alte religiöse Tradition genommen werden soll. Aber eines ist sicher, die Beschneidung bleibt … entweder die der Jungs oder aber die der vermeintlichen Rechte ihrer Eltern. Jetzt geht es nur noch um die Frage was wertvoller und schützenswerter ist. Was passiert eigentlich wenn man in dieser Sache nachgibt und die Religion über geltendes Recht stellt? Das Bild zum Artikel haben wir bewusst ausgewählt, damit nicht nur das Lesen, sondern auch das Hinsehen richtig wehtut, für jeden der es ansatzweise nachempfinden mag.unbeschnitten unentschieden im Raume stehen lassen, es bedürfe der gesetzgeberischen Regulierung. Andere wiederum wollen von Überstürzung nichts hören und mal in Ruhe darüber nachdenken. Sollte also der Gesetzgeber vor den Interessengruppen einknicken und die Beschneidung hier in Deutschland legalisieren, die Religion über die körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen stellen, so könnte Deutschland gleich mehrfach sein Ansehen bei Juden und Muslimen aufbrezeln und ein feines Geschäft würde auch noch winken, weil Deutschland dann das erste Land mit einer expliziten Legalisierung solcher Körperverletzungen wäre.Auch wenn es sich nur um eine Gefälligkeit gegenüber einer Gruppe handeln sollte, also aus einem Schuldkomplex heraus, wir wären auch damit wieder einmal führend. In andern Ländern wird es, ähnlich wie in Deutschland bislang auch, nur stillschweigend geduldet, nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter. In Deutschland fand sich erstmals ein Kläger und schon haben wir wieder die „Arschkarte“.
Autor: Matthias Schreiber | CC-BY-SA 3.0 unported" width="400" />(Matthias Schreiber auf qpress - zugelassen beim Ministerium für Staatssatire) Junge, Junge, Junge … da haben wir jetzt aber ein Thema erwischt, das so oder so nur in die Hose gehen kann. Die einen wollen ein wenig Verstümmelung im Namen der Religionsfreiheit erlauben, die anderen sehen die körperliche Unversehrtheit von Kindern als das höhere Gut und wollen ein Verbot. Da hat das Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen Az. 151 Ns 169/11 ein wegweisendes Urteil gesprochen, ganz im Einklang nicht nur mit deutschem Recht: Der Körper des Kindes werde durch die im Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert und läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden, zuwider.“ Und eine Körperverletzung ist dieser Eingriff allemal. Jetzt fühlen sich alle Seiten am Schwanze gepackt und suchen nach Rechtfertigungen die ein Für und Wider begründen könnten.Muslime und Juden fühlen sich gleichermaßen angegriffen, weil ihnen eine alte religiöse Tradition genommen werden soll. Aber eines ist sicher, die Beschneidung bleibt … entweder die der Jungs oder aber die der vermeintlichen Rechte ihrer Eltern. Jetzt geht es nur noch um die Frage was wertvoller und schützenswerter ist. Was passiert eigentlich wenn man in dieser Sache nachgibt und die Religion über geltendes Recht stellt? Das Bild zum Artikel haben wir bewusst ausgewählt, damit nicht nur das Lesen, sondern auch das Hinsehen richtig wehtut, für jeden der es ansatzweise nachempfinden mag.