Schippert die Landesregierung planlos durch die Krise?

Schippert die Landesregierung planlos durch die Krise?

Rügen (PA). Eigentlich sollten Umlaufverfahren die Gemeindevertreterbeschlüsse in Zeiten der "Corona Krise" ersetzen. Nun muss durch die untere bzw. obere Rechtsaufsicht die Rechtmäßigkeit der so zustande gekommenen Beschlüsse geprüft werden. Eigentlich sollte der Schulbetrieb in den Grundschulen, Regionalen Schulen und Gymnasien längst nach Plan laufen. Nun muss auch hier noch nachgezogen werden. Eigentlich sollten morgen die Gaststätten öffnen können. Nun fehlt es - einen Tag davor (!) - allerdings immer noch an einer rechtlichen Grundlage.

Aufmerksam machte darauf u.a. der pommersche Landrat Dr. Stefan Kerth. Er hätte sich, wie er gegenüber einer lokalen Zeitung äußerte, mehr Vorlauf gewünscht, um Verordnungen der Landesregierung umzusetzen. Bezüglich der Öffnung der Gaststätten ist dazu eine Neufassung der "Verordnung der Landesregierung zur zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV" notwendig. Diese gibt es allerdings noch nicht. Derzeit heißt es in "§3 Gaststätten":

"Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes sind für den Publikumsverkehr geschlossen."

Auf Nachfrage beim Wirtschaftsministerium am heutigen Nachmittag sei dies der letzte Bearbeitungsstand - vom 6. Mai 2020. Eine andere Fassung wäre noch nicht verfügbar. Allerdings gäbe es regelmäßig Änderungen und fließende Anpassungen. Angesichts des - nach den Worten von Touristikern - "holprigen Startes" für die Gaststätten, schaut die Tourismusbranche bereits mit Sorge auf die von der Landesregierung verkündete Öffnung der Hotels ab 18. Mai 2020. Auch dafür gibt es bisher keine bekannte rechtliche Grundlage.

Noch am Dienstag, den 5. Mai 2020, warb der Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in Radio M-V um das Vertrauen der Bürger. Glawe in Bezug auf die geplante Öfnung der Gaststätten am 9. Mai 2020 und die Aussichten für die Hotels:

"Ich denke, das ist eine gute Botschaft. Auch mit der Botschaft verbunden, dass 60% der Kapazitäten defacto freigegeben werden und das Abstandsgebot natürlich weiter gilt."

Der Präsident des Deutscher Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Lars Schwarz - ebenfalls Gast der Radio-Sendung mit Frank Beeken - zeigte sich kurz darauf recht zuversichtlich. Schließlich wäre Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland, dass die Gastronomie wieder freigibt. Klarheit herrschte von seiner Seite zwar bezüglich der Öffnungszeit (von 6 bis 21 Uhr), der Anzahl der Gäste an einem Tisch (maximal 6 Personen) und der Erhebung der Daten (Name, Telefonnummer, e-Mail), aber die Umsetzung durch eine entsprechende Neufassung der Verordnung obliegt nur der Landesregierung. Das diese bis zum Freitag um 15.30 Uhr jedoch nicht "liefern" konnte, zeigt, wie schwierig sich die Situation nun für die Landkreise, Städte und Gemeinden darstellt. Schließlich sollen sie das Landesrecht und damit auch die Verordnungen der Landesregierung überwachen.

Die Kriterien für die Hotels werden, so war es am Mittwoch, den 6. Mai 2020, zu erfahren, noch erarbeitet. Unklar ist beispielsweise, wie die rechtliche Situation von Stornierungen der Buchung seitens der Gastgeber erfolgt, wenn diese über einer Belegung von 60% liegen. Hier gibt es lediglich die Empfehlungen des DEHOGA nach dem Buchungsdatum vorzugehen.

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