Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Am 21.08.2019 begann vor dem Landgericht Wuppertal der Strafprozess gegen drei Schwerstverbrecher, die schon von ihren Namen her nicht unbedingt zur deutschen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund gezählt werden, obwohl zumindest einer von ihnen „deutscher“ Staatsbürger ist und somit auch in der „PKS“ (Polizeiliche Kriminal Statistik) als deutscher Staatsbürger gelistet wird.
Gegenstand des Strafverfahrens sind Zuhälterei, gewerbliche Zwangsprostitution, gefährliche Körperverletzung und schwerer Raub, die Angeklagten haben seit Juli 2017 insgesamt 7 junge Frauen (Alter zwischen 14 – 33 Jahre) zur Prostitution gezwungen, und sind bei der Anwerbung ihrer Opfer nach der „Loverboy-Methode“ vorgegangen. Als Betreiber einer Sisha Bar fiel es ihnen nicht schwer, den jungen Frauen zunächst die große Liebe vorzuspielen und sie mit Geschenken zu verwöhnen und sie danach in fingierten finanziellen Notsituationen als Prostituierte einzusetzen und wenn die Frauen nicht mehr als Prostituierte „arbeiten“ wollen, wurden sie mit Gewalt zur Ausübung des waagerechten Gewerbes gezwungen, die Anwerbung der Kunden per Internet und der gesamte Ablauf des „Geschäftes“ wurde von den „Loverboys“ durchgeführt, die bei den Frauen täglich zwischen 600,00 Euro – 1.000,00 Euro abkassierten.
Da RTL und andere Medien bereits am ersten Tag in Großaufmachung über den Prozess berichtet hatten, konnte nichts mehr vertuscht werden und so kamen die Fernsehzuschauer, die am 22.08.2019 um 20:15 Uhr den Sender „WDR“ eingeschaltet hatten in den Genuss, sich den Tatort Krimi: „Schimanski und der Loverboy“ (Erstausstrahlung am 10.11.2013) ansehen zu können, in dem die Vorgehensweise der Loverboys detailliert und wirklichkeitsgetreu geschildert wurde.
Einen „kleinen“ Unterschied gab es doch, bei dem „Loverboy“ handelte es sich um einen deutschen Gewaltverbrecher und die Mädchen wurden nicht in Wuppertal, sondern in Rotterdam mit brutaler Gewalt zu Prostituierten abgerichtet.