Schildbürgerstreich VDS: Wieso will die Bundesregierung unsere Vorratsdaten?

Von Schriftarchitekt @christianallner

Da das Wort Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, inzwischen wohl in der Bundesregierung als böse gilt, wurde es mit Mindestspeicherfristersetzt. Der Inhalt bleibt identisch: Es soll eine anlasslose Speicherung der Daten aller Bundesbürger erfolgen. Egal welches Geschlecht, welches Alter oder welcher geistige Zustand. Die Begründung: Verhinderung von Terrorismus - sprich: die terroristische Gefahr von Kleinkindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen etc.

Bis 2010 gab es in Deutschland bereits eine Vorratsdatenspeicherung, welche die Umsetzung einer EU-Richtlinie war. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die damalige VDS aber für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Selbiges ist 2014 passiert, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, da sie die EU-Grundrechtecharta verletzte.

Nun möchte unsere Bundesregierung die VDS wiederbeleben. Deswegen: Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten und teilen Sie ihm Ihre Meinung mit.

Christian Allner, B.A.

In Halle (Saale) 1988 geboren und nach einer kaufmännischen Ausbildung stellv. Abteilungsleiter. Seit 2011 Studium der Berufsorientierten Linguistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; bislang Bachelor of Arts. Seit dieser Zeit als Schrift-Architekt auch studentischer Unternehmensberater für KMUs aus der Region Mitteldeutschland. Ein begeisterter Hobbykoch - kaufmännisch ausgebildet und multimedial studiert.