Da das Wort Vorratsdatenspeicherung, kurz VDS, inzwischen wohl in der Bundesregierung als böse gilt, wurde es mit Mindestspeicherfristersetzt. Der Inhalt bleibt identisch: Es soll eine anlasslose Speicherung der Daten aller Bundesbürger erfolgen. Egal welches Geschlecht, welches Alter oder welcher geistige Zustand. Die Begründung: Verhinderung von Terrorismus - sprich: die terroristische Gefahr von Kleinkindern, Senioren, Menschen mit Behinderungen etc.
Bis 2010 gab es in Deutschland bereits eine Vorratsdatenspeicherung, welche die Umsetzung einer EU-Richtlinie war. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die damalige VDS aber für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Selbiges ist 2014 passiert, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, da sie die EU-Grundrechtecharta verletzte.
Nun möchte unsere Bundesregierung die VDS wiederbeleben. Deswegen: Kontaktieren Sie Ihren Abgeordneten und teilen Sie ihm Ihre Meinung mit.
![Schildbürgerstreich VDS: Wieso will die Bundesregierung unsere Vorratsdaten? Schildbürgerstreich VDS: Wieso will die Bundesregierung unsere Vorratsdaten?](http://m3.paperblog.com/i/101/1016084/schildburgerstreich-vds-wieso-will-die-bundes-L-pbvOB4.jpeg)
Christian Allner, B.A.
In Halle (Saale) 1988 geboren und nach einer kaufmännischen Ausbildung stellv. Abteilungsleiter. Seit 2011 Studium der Berufsorientierten Linguistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; bislang Bachelor of Arts. Seit dieser Zeit als Schrift-Architekt auch studentischer Unternehmensberater für KMUs aus der Region Mitteldeutschland. Ein begeisterter Hobbykoch - kaufmännisch ausgebildet und multimedial studiert.