Man las nach der Einschränkung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Ceta, dass dies eine Ohrfeige für die Bundesregierung seien. Man könnte jenes Eilverfahren allerdings auch als fatalistischen Vorgeschmack begreifen.
Die Reaktionen der Gegner der geplanten Freihandelsabkommen hatten wohl eher so ein ambivalentes Gefühl nach der Entscheidungverkündung der Verfassungsrichter letzte Woche. Die einen zeigten sich sichtlich enttäuscht und bezeichneten das Karlsruher Gericht als "Handlanger der GroKo und Konzerne" (Kipping), die anderen betonten hingegen das große Aber dahinter, den Umstand also, dass die ganze Angelegenheit nun doch kein Selbstläufer für die Freihandelsgewinnler werden wird. Wahrscheinlich aber drückt das vorübergehende Urteil doch was ganz anderes aus: Den Fatalismus, dem man sich fast programmatisch ausliefert, wenn man solche Abkommen über Gesellschaftsordnungen stülpt. Selbst wenn man bereit ist, sich dem objektiv entgegenzustellen, ein derart komplexes Abkommen ist fatal schon bevor es zur Wirklichkeit wird.